sozialpädagogische Fachkraft im Schuldienst UBUS 0,5 (m/w/d)
Gutenbergschule
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Über uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Das Land Hessen ist ein Arbeitgeber, der mehr als Arbeit bietet. Wir sind eine bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Dabei sind wir uns unserer besonderen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Verantwortung bewusst. Zudem schätzen wir die große Vielfalt unserer Beschäftigten und möchten Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz der vielfältigen Eigenschaften ihrer Beschäftigten und deren Lebensumständen zum Vorteil des einzelnen, aber auch zum Vorteil der gesamten Landesverwaltung und damit letztlich auch der hessischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Wir bekennen uns zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und wollen unser Personal, unsere Dienstleistungen und Strukturen an die Vielfalt der Gesellschaft anpassen. Das haben wir auch durch den Beitritt des Landes zur Charta der Vielfalt im Jahre 2011 kundgetan, womit wir uns insbesondere für eine durch Fairness und Wertschätzung geprägte Organisationskultur einsetzen.
Ihre Aufgaben
Aufgaben gem. gem. Erlass vom 01.02.2018 Az.: 950.430.002-0126:
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm, den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal und insbesondere aus dem o.g. Erlass ergeben.
Es ist darauf zu achten, dass sich die Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft weder mit den originären Aufgaben einer Lehrkraft (s. Beschluss der Kultusministerkonferenz „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute – Fachleute für das Lernen“ vom 5. Oktober 2000) noch mit den Aufgaben der Schulsozialarbeit nach SGB VIII überschneiden. Vielmehr sollen die Aufgaben der unterschiedlichen Professionen zu einem gemeinsamen pädagogischen Konzept beitragen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte erteilen nicht selbstständig Unterricht, sondern unterstützen entsprechend ihrer Profession die Lehrkräfte in der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit (§ 86 Abs. 1 und 4 HSchG).
Die in Nr. 2 der Richtlinie für USF unter Nr. 2 genannten möglichen Arbeitsfelder werden um zusätzliche Tätigkeitsbereiche erweitert, die den Bedarfen der Grundschulen
entsprechen.
Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte können demnach gehören:
Beratung:
Beratung von Eltern in Erziehungsfragen
Beratung von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen
Beratung von Schülerinnen und Schülern
Entwicklung von Präventionskonzepten
Unterstützung bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach § 100 Abs. 2 HSchG
Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
Information über andere Hilfsangebote
Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Schulkultur
Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen, z.B.
In multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften:
Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen
Begleitung von Kindern in sozial-emotional schwierigen Situationen (z.B. nach längerer Krankheit)
Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis
Unterstützung im Unterricht, insbesondere auch im inklusiven Unterricht. Schülerinnen und Schüler mit geistiger oder körperlicher und motorischer Beeinträchtigung
haben Anspruch auf sozialpädagogische Förderung entsprechend der „Richtlinie für die Tätigkeit sozialpädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und an allgemeinen Schulen
mit inklusiver Beschulung in diesen Förderschwerpunkten“ (Erlass vom 4. Dezember 2014, ABl. 1/2015, S. 8)
Inner- und außerschulische Vernetzung, z.B.
Kooperation mit Eltern
Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Nr. 2.2 Buchst. c, z.B. Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen etc.
Vernetzung mit der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und -orten
Zusammenarbeit mit Eingliederungshelferinnen und -helfern
Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler:
Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen)
Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept
Unterstützung von einzelnen Lehrkräften:
mit der Hilfe für Kinder verbundene Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben (s. hierzu auch Nr. 2.3 Buchst. b)
Führen von und Unterstützung bei Elterngesprächen
Sozialpädagogische Angebote für die Klasse zur Ermöglichung von Einzeldiagnostik der Lehrkraft
Unterstützung im Übergang von Pausen zum Unterricht
Unterstützung von Lehrkräfteteams:
Unterstützung bei der Teambildung
Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache
Weitere Aufgaben:
Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozessen im Unterricht und in Lerngruppen
Unterstützung der Koordination der pädagogischen Mittagsbetreuung
Unsere Anforderungen
Voraussetzungen gem. o.g. Erlass:
Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oderSozialpädagogik
Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplomsozialarbeiter
Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit die Voraussetzungen.
Wünschenswert sind Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit
Kompetenzen und Fähigkeiten, die als besonders relevant angesehen werden:
ausbildungsangemessene Vergütung
kostenfreie Nutzung des Landestickets bis zunächst Ende 2026
Allgemeine Hinweise
Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Anerkennung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:
Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Eingangsbestätigungen werden automatisiert versandt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Besonderheiten:
* Eine Einstellung erfolgt im unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 / 40 Stunden. Einzelheiten sind im Erlass vom 01.02.2018 Az.: 950.430.002-0126 geregelt
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