Beratung: von Schülerinnen und Schülern, Von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen, von Eltern in Erziehungsfragen.
Begleitung von Kindern in sozial-emotional schwierigen Situationen; Ansprechpartner / Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis
Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen der o.g. Tätigkeiten, z.B. Kontakt mit dem ASD, mit therapeutischen Einrichtungen etc.
Führung von und Unterstützung bei Elterngesprächen
Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozessen im Unterricht und in Lerngruppen.
Unsere Anforderungen
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Für die Stelle wird eine der folgenden Qualifikationen zwingend vorausgesetzt:
+ Studienrichtung/Studiengang: Sozialarbeit / Sozialpädagogik / Pädagogik (Bachelor / Diplom FH / Master / Diplom UNI / Magister)
+ Vergleichbare Abschlüsse im Sinne der Anlage 1 des UBUS-Erlasses
Die nachstehenden Anforderungen sind für die Stelle erwünscht:
Ausgeprägte interkulturelle Kompetenz und Sensibilität im Umgang mit der Schülerschaft, der Elternschaft und dem Kollegium vor dem gegebenem Hintergrund kultureller Vielfalt
Erfahrung in ressourcenorientierter Einzelfallhilfe zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in individuellen Problemlagen
Erfahrung in der Durchführung und Begleitung sozialpädagogischer Gruppenarbeit zur Förderung sozialer Kompetenzen
Erfahrung in der Beratungs- und unterstützungsorientierte Zusammenarbeit mit Eltern, um Erziehungsfragen und schulische Belange konstruktiv zu klären
[• Effektive Vernetzung und Zusammenarbeit mit schulischen Fachkräften sowie externen Institutionen (z.B. Jugendamt, therapeutische Dienste).
Allgemeine Hinweise
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Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in Hessen vom 1. Februar 2018 in der jeweils gültigen Fassung.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Bei der elektronischen Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung :