Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Ihre Aufgaben
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Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Das Tätigkeitsfeld ergibt sich nach dem Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Grundschulen in Hessen vom 01.02.2018.
Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
Die Tätigkeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung, den Lehrkräften sowie externen Kooperationspartnern und umfasst insbesondere:
Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im und außerhalb des Unterrichts
Mitwirkung bei der Förderung sozialer Kompetenzen sowie bei präventiven Maßnahmen
Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Einzelfallhilfe
Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Eltern in pädagogischen Fragestellungen
Mitarbeit bei schulischen Projekten und Maßnahmen zur Stärkung der Schulgemeinschaft
Unterstützung bei der Vernetzung mit außerschulischen Institutionen und Hilfesystemen
Mitwirkung bei der Sicherstellung des Kindeswohls im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
Praktische Mitarbeit bei der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Unterricht sowie in außerunterrichtlichen Lern- und Betreuungssettings
Mitwirkung bei der Begleitung und Moderation schulischer Gremien wie Klassen- oder Schülerräten
Tätigkeitsschwerpunkte in der Einzelfallunterstützung sowie in der beratenden Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern
Mitwirkung bei der Begleitung oder Mitgestaltung von Schülerdiensten, insbesondere im Bereich Schulsanitätsdienst, Erste Hilfe oder schulischer Gesundheitsprävention
Beteiligung an der Planung, Durchführung und Auswertung pädagogischer Angebote zur Förderung emotionaler, sozialer und kognitiver Entwicklungsprozesse von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Altersstufen
Unsere Anforderungen
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Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Die Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft setzt einen der folgenden Abschlüsse voraus:
Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter
Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit die Voraussetzungen.
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Kompetenzen und Fähigkeiten, die als besonders relevant angesehen werden:
Erfahrung in der Arbeit mit Kindern
Kommunikationskompetenz
Beratungskompetenz
Genderkompetenz
Interkulturelle Kompetenz
Organisationsfähigkeit
Kooperationsfähigkeit
Berufliche Tätigkeit im schulischen Kontext mit Kindern und Jugendlichen
Kenntnisse in der Planung und Umsetzung sozialer Projekte, auch unter Einbindung externer Kooperationspartner (z. B. Polizei, Jugendhilfe, Beratungsstellen)
Kenntnisse im Bereich Kinderschutz sowie Vertrautheit mit der Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII
Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an schulischen Entwicklungsprozessen sowie an Präventions- und Schutzkonzepten
Ausgeprägte Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
Fähigkeit zur konzeptionellen Einbindung tiergestützter Angebote in schulische Präventions-, Förder- und Unterstützungsstrukturen
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Unsere Angebote
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Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet:
https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Allgemeine Hinweise
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Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Allgemeine Hinweise:
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation gemäß Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten nach Abschnitt VII TV EGO-L-H nach
E 6 bis E 10 TV-EGO-L-H.
Der Beschäftigungsumfang umfasst: 20 / 40
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen. Ein Fortbildungsportfolio mit den auf das Profil der Stelle bezogenen Einzelnachweisen genügt.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, bitten wir darum, diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
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