Der schulpsychologische Dienst hat nach dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz die Aufgabe, bei Schulschwierigkeiten zu helfen und die Schulen sowie die Schulaufsichtsbehörden in psychologischen Fragen zu unterstützen. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten mit anderen Beratungsdiensten zusammen.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
die eigenständige schulpsychologische Aufgabenwahrnehmung innerhalb der regionalen Zuständigkeit und mit Blick auf die Wechselbeziehung zu anderen schulischen Unterstützungssystemen, die sowohl Netzwerkpartner sind als auch den schulpsychologischen Dienst in Anspruch nehmen können, und
die schulpsychologische Beratung aller am Schulleben Beteiligten in schulischen Fragen, Supervision und Coaching für in Schule Tätige sowie Durchführung von Lehrkräftefortbildungen zu schulpsychologischen Themen.
Vorausgesetzt wird darüber hinaus die Bereitschaft, Schulen in der Bewältigung von schulischen Not- und Krisenfällen in der Nachsorge zu unterstützen.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie (Master of Science mit nachgewiesener Belegung der Module „Pädagogische Psychologie“, „Entwicklungspsychologie“, „psychologische Diagnostik“, „Klinische Psychologie“ sowie „Sozialpsychologie“ oder Universitätsdiplom),
mehrjährige (mindestens 2 Jahre) nachgewiesene berufliche Erfahrungen als Psychologin/Psychologe,
nachgewiesene Mobilität mit dem eigenen PKW (nachzuweisen durch Führerscheinkopie und Kopie der PKW-Zulassungsbescheinigung Teil I). Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
Die Kompetenzen analytisch zu denken und innovativ zu sein, sowie Feedback zu geben und anzunehmen.
Zudem wäre wünschenswert:
nachgewiesene berufliche Erfahrungen als Psychologin/Psychologe im Tätigkeitsfeld psychologischer Beratung, vorwiegend im Bereich von Schulen,
nachgewiesene begonnene oder abgeschlossene beraterische Zusatzqualifikation,
nachgewiesene praktische Erfahrungen in der Durchführung, Auswertung und Interpretation von Testverfahren mit Kindern und Jugendlichen für eine schulpsychologische Diagnostik im Rahmen einer Schüler-Eltern-Beratung,
nachgewiesene berufliche Erfahrungen und Fortbildungen in psychologischer Krisennachsorge,
große Flexibilität, um auf die heterogenen Anforderungen im schulpsychologischen Dienst reagieren zu können.
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum,
ein kollegiales Arbeitsklima,
ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen,
individuelle Personalentwicklung,
ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL),
eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten,
30 Tage Urlaub im Jahr,
ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement,
* Zuschuss für den ÖPNV (NAH.SH-Jobticket/Deutschlandticket).
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