Beim Schulpsychologischen Dienst der Stadt Aachen ist ab sofort die Stelle einer/eines
Schulpsychologin / Schulpsychologen (m/w/d)
befristet bis zum
30.09.2026
im Umfang von
18 Stunden wöchentlich
zu besetzen.
Aufgabenbereich
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Der Aufgabenbereich umfasst folgende Tätigkeiten:
Diagnostik und Beratung im Einzelfall
Supervisionen
Intensive Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulen
Lehrkräftefortbildungen
Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung von Förderkonzepten
Beschäftigungsverhältnis
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Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der
Entgeltgruppe 13 TV-L
. Die Arbeitszeit regelt sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Anforderungsprofil:
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### Voraussetzung:
Abgeschlossenes Studium der Psychologie
+ an einer Universität mit Diplom oder Masterabschluss
+ an einer Fachhochschule mit Mastergrad (Nach Einstufung in einem Akkreditierungsverfahren als ein f. d. höheren Dienst eingestuftes Studium) Möglichst 1-jährige Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachstudiums, die der Vorbildung des Bewerbers/der Bewerberin entspricht und die ihm/ihr die Eignung zur selbständigen Tätigkeit in seiner/ihrer Laufbahn vermittelt hat.
### Folgende weitere fachliche und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:
Überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
Erfahrung in den genannten Aufgabengebieten, insbesondere in Fortbildungen, Diagnostik, Intervention und Beratung sowie pädagogischer Psychologie (z. B. durch Praktika)
Erfahrung in Projektarbeit
Freude an der Weiterentwicklung von Beratungskonzepten und -formen
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich schulischer Krisenprävention und –intervention bzw. Bereitschaft zur intensiven Einarbeitung in diese Themen
Besitz der Erlaubnis zum Führen eines Pkw´s
Allgemeines
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Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) sowie von Bewerberinnen und Bewerbern mit Einwanderungsgeschichte sind gewünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Ihre schriftliche Bewerbung
mit allen erforderlichen Nachweisen richten Sie bitte bis spätestens
23.02.2026
(Es gilt der Eingangsstempel der Bezirksregierung Köln)
per E-Mail in einem PDF-Dokument (max. 5 MB) unter Angabe des Aktenzeichens 47-PSY-AC an
bewerbung.schulpsychologie@brk.nrw.de
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