Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
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Beruf & Familie:
flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile Arbeit
stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
Bildung:
regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
Sachbearbeitung Teilhabeplanung (m/w/d)
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Im Sozialamt, Sachgebiet Eingliederungshilfen, ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Stelle als Sachbearbeitung Teilhabeplanung (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
Stellennummer
2200-03-11
Arbeitszeit:
Vollzeit, Teilzeit bis 35 h möglich
Arbeitsort:
Görlitz
Vertragsart:
befristet für die Dauer einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung bis November 2026
Vergütung:
EG S 12 TVöD-SuE
Bewerbungsfrist:
21.10.2025
Das
Aufgabengebiet
umfasst:
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Aufstellung und Umsetzung von Hilfe- bzw. Gesamtplänen entsprechend § 36 SGB VIII bzw. § 117 SGB IX
Feststellung des individuellen Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderung, insbesondere im Alter von 0-18 Jahren, auf der Grundlage eines ICF-gestützten Verfahrens
+ Gesprächsführung
+ Auswertung von ärztlichen Gutachten, therapeutischen Berichten, Förderplänen und Entwicklungsberichten
+ Hospitation in Einrichtungen/Hausbesuche
+ Feststellung einer Teilhabeeinschränkung unter Berücksichtigung persönlicher Stärken und Kontextfaktoren
+ Ermittlung des Hilfebedarfs
+ Abwägung alternativer Möglichkeiten bedarfsdeckender Leistungen und Abgrenzung vorrangiger Leistungen
+ Erarbeitung von Entwicklungszielen und Empfehlung notwendiger und geeigneter Maßnahmen Durchführung Verlaufskontrollen/ Evaluationen
Beratung von Fachkräften gem. § 1 Abs. 2 SächsQualiVO in Kindertageseinrichtungen im Einzelfall
Kollegiale Beratung des Teams Eingliederungshilfe in pädagogischen Fachfragen und Mitarbeit an Grundsatzfragen
Leitung und Teilnahme an fachspezifischen Gremien
Sie
bringen
mit:
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Abschluss als Diplom/Bachelor Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin/ Sozialpädagoge/Sozialpädagogin (FH) oder Diplom/Bachelor Heilpädagogik/ Heilpädagogik/ Inclusion Studies (BA) mit jeweils staatlicher Anerkennung oder Diplompädagoge/Diplompädagogin oder ein vergleichbarer Bachelor- oder Universitätsabschluss
Kenntnisse des Sozialgesetzbuches, insbesondere SGB IX, XII und VIII
Bereitschaft zu fachspezifischer Qualifikation
Hohes Maß an Eigenständigkeit, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit
Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit
Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität
Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke (Reisekostenerstattung nach dem Sächsischen Reisekostengesetz)
Konnten wir Ihr Interesse wecken?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser
Online Bewerbungsverfahren
. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Frau Aye (03581 663 2173) SachgebietsleiterinFür Fragen zum Verfahren:
Frau Helbig (03581 663 1631) Personalsachbearbeitung
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