Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist eine gemeinsame Institution der Bundesländer Berlin und Brandenburg mit Sitz in Berlin. Neben zahlreichen erstinstanzlichen Zuständigkeiten entscheidet das Oberverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht für die Verwaltungsgerichte in Berlin und im Land Brandenburg über Berufungen gegen Urteile und Gerichtsbescheide sowie über Beschwerden gegen andere Entscheidungen, insbesondere Eilbeschlüsse der Verwaltungsgerichte.
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