Stadt Werder (Havel) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
### Sachbearbeitung für Stadtentwicklung und Bauleitplanung (m/w/d)
befristet für zwei Jahre nach § 14 (2) TzBfG zu besetzen.
Die Stadt Werder (Havel) ist ein staatlich anerkannter Erholungsort mit ca. 27.000 Einwohnern im Landkreis Potsdam-Mittelmark ca. 15 km von der Landeshauptstadt Potsdam entfernt. Sie ist weithin für die historische Altstadtinsel, das Baumblütenfest und den Wassertourismus sowie als ein attraktiver touristischer Anziehungspunkt bekannt. In der Stadt befinden sich allgemeinbildende Schulen, unter anderem ein Gymnasium, Kindertagesstätten sowie vielseitige Einrichtungen für Erholung und Sport. Die Wirtschaftsstruktur ist breit gefächert.
Nähere Informationen zur Stadt Werder (Havel) und des Aufgabenspektrums finden Sie im Internet unter www.werder-havel.de.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
die Abwicklung von Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen/Satzungen nach BauGB
die Steuerung von Gesamtmaßnahmen und Fachplanungen des besonderen Städtebaurechts
die Bearbeitung von Aufgaben der Stadtentwicklung, u.a. Konzepterstellung einschließlich strategischer Entwicklungsziele
Vorarbeiten und Planungen für die Bauleitplanung/besonderes Städtebaurecht, insbesondere Analyse von künftigen Plangebieten, Maßnahmen und Standortuntersuchungen im Hinblick auf Geeignetheit
Durchführung der Leistungsvergabe/ Ausschreibung
Erteilung von planungsrechtlichen Auskünften gem. §§ 30, 34 und 35 BauGB
planungsrechtliche Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen und Bauvorbescheiden im Rahmen des Einvernehmens gem. § 36 BauGB und zu Verfahren gem. § 30 BauGB
Stellungnahmen zu Bauleitplanungen von Nachbargemeinden
Durchführung von Sprechtagen und Beratungen von Bürgern, Investoren und Entwurfsverfassern im Bereich der Bauleitplanung
Wir erwarten:
ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium in Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung
Kenntnisse des öffentlichen Baurechts, insbesondere im Bau- und Fachplanungsrecht
sichere Kenntnisse der Rechtsgrundlagen nach BauGB, BauNVO und PlanZVO nebst den jeweiligen fachlichen Gesetzesgrundlagen beim Erstellen und Beurteilen von Plankonzepten
Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Kommunalrecht sind von Vorteil
Entscheidungsfreudigkeit bei der Entwicklung konstruktiver Vorschläge für die Lösung von Problemen
hohe Belastbarkeit bei der Vielzahl von anfallenden Aufgabenstellungen sowie eine selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise
sehr ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen
ein hohes Maß an Flexibilität, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein
gute PC- und IT-Kenntnisse (einschl. Dokumentenmanagement)
Wir bieten:
ein sicheres Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst mit 39h/Woche
bei Vorliegen aller Voraussetzungen ein Entgelt bis zur EG 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA)
flexible Arbeitszeitregelung und Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Homeoffice
eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV und die Möglichkeit zum Erwerb eines Jobtickets
interne und externe Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
30 Tage Jahresurlaub sowie Zeitausgleich bei Überstunden
im Rahmen des TVöD eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) bei der ZVK, vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Leistungsentgelt
freie Kita-Plätze in unseren Betreuungseinrichtungen
Haben Sie Interesse?
Wir würden uns darüber freuen, wenn Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 21.12.2025 (Ausschlussfrist) über unser Online-Bewerbungsportal zusenden. Das Hochladen Ihrer Bewerbung unter www.werder-havel.de/Service/Stellenangebote nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.
Ihre Bewerbung umfasst:
Anschreiben
Lebenslauf (tabellarisch)
Prüfungszeugnis der abgeschlossenen Qualifikation
Nachweise bzw. Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitgeber (sofern vorhanden)
Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab. Bewerbungsunterlagen, die Sie uns per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Eine Rücksendung Ihrer Unterlagen erfolgt nur dann, wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beigelegt haben.
gez. Manuela Saß
Bürgermeisterin
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