Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
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Bearbeitung von Widersprüchen im Bereich Wohngeld
+ Erfassung und Eingangsbestätigung des eingegangenen Widerspruchs
+ Prüfung der Zulässigkeit des Widerspruchs anhand der Verfahrensakte und des gegebenenfalls von der Kommune erstellten Vorlageberichtes zum Sachverhalt
+ gegebenenfalls Anforderung/Nachholung von Erklärungen, Unterlagen und Dokumenten beziehungsweise Durchführung einer Anhörung Gewährung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
+ Beratung und Erteilung von Auskünften zur Antragstellung von Wohngeld sowie Erteilung von Auskünften zu anderen Leistungen (Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderzuschlag, Rundfunkbeitragsbefreiung, Leistungen nach dem zweiten und dem zwölften Sozialgesetzbuch, Kinderbetreuungskosten, Schwerbehinderung), Überschlagsrechnungen eines Anspruchs auf Miet- beziehungsweise Lastenzuschuss
+ Bearbeitung und abschließende Entscheidung von Erst-, Wiederholungs- und Änderungsanträgen Führen von Verfahren zu Widerruf und Rücknahme sowie Bearbeiten von Rückforderungen/Erstattungen
Mitwirkung bei der Fachaufsicht über die Wohngeldbehörden den Städten Coswig und Radebeul
Ihr Profil:
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Bachelor im Bereich Öffentliche Verwaltung
oder Befähigung der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (früher gehobener Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Gesundheit und Soziales
oder Bachelor Verwaltungsbetriebswirtschaft oder Abschluss in Verwaltungsbetriebswirtschaft (VWA) beziehungsweise Betriebswirtschaft (VWA)
oder Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt beziehungsweise Abschluss des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt (Diplom SKSD) beziehungsweise Kommunalwirtin/Kommunalwirt)
ausgeprägtes Maß an Organisations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Mitarbeiter- und Bürgerorientierung und Belastbarkeit.
Bereitschaft, den Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten abzusichern
Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
Unser Angebot:
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tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung des TVöD-VKA
flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Fahrradleasing
Corporate Benefits
Für fachliche Fragen erreichen Sie die Leiterin des Sachgebietes Frau Christensen-Schilling unter der Telefonnummer 03521 725-3161.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen
bis spätestens 21.10.2025
über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt.
Ralf Hänsel
Landrat
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