Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
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Bearbeitung von Anträgen auf Unterhaltsvorschuss
+ Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen nach Paragrafen 1 bis 4 Unterhaltsvorschussgesetz
+ Zahlungsaufforderung und Inverzugsetzung des Unterhaltspflichtigen
+ Leistungsbewilligung oder Ablehnung und Bescheiderteilung
+ regelmäßige Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Unterhaltsvorschüssen Widerspruchsprüfung im Rahmen der Abhilfeprüfung
+ Prüfung und Führung von Widerspruchsverfahren im Rahmen der Abhilfeprüfung
+ Prüfung nach Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit des Widerspruchs unter Berücksichtigung der vom Widerspruchsführer dargelegten Argumente Prüfung des Bestehens von Rückersatzansprüchen
+ Überprüfung der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Rückgriffs
+ Einkommensermittlung und Leistungsfähigkeitsermittlung
+ Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit
+ Berechnung und Festsetzung der Unterhaltsansprüche Durchsetzung und Geltendmachung der festgestellten und festgesetzten Unterhaltsansprüche
+ im Zuge der außergerichtlichen Einigung
+ Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens
Ihr Profil:
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(Fach-)Hochschulstudium (Diplom oder Bachelor) im Bereich Öffentliche Verwaltung
oder Befähigung der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (früher gehobener Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung/Gesundheit und Soziales (früher Sozialverwaltung)
oder Abschluss in Verwaltungs-Betriebswirtschaft (VWA), Betriebswirtschaft (VWA/BA)
oder Abschluss des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirt/-in, Kommunalwirt/-in)
betriebswirtschaftliche Kenntnisse
ausgeprägtes Maß an Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit, Eigeninitiative/Eigenmotivation, Sorgfalt/Gewissenhaftigkeit und Diskretion/Loyalität
gute Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
Unser Angebot:
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tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung des TVöD-VKA
flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Fahrradleasing
Corporate Benefits
Für fachliche Fragen erreichen Sie die Leiterin des Sachgebietes Unterhaltsvorschuss Frau Kutsche unter der Telefonnummer 03521 725-3341.
Voraussetzung für eine Einstellung ist kein der Tätigkeit entgegenstehender Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, das bei einer Einstellung vorzulegen ist.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie der Diplomurkunde. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen
bis spätestens
16.10.2025
über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt.
Ralf Hänsel
Landrat
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