Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Großenhain.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung nach entsprechender Einarbeitungszeit mit der Möglichkeit zur Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
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Überwachung von Betrieben und Einrichtungen des Landkreises, die dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch beziehungsweise Tabakerzeugnisgesetz unterliegen
+ Durchführung von Betriebskontrollen
+ Festlegung notwendig zu treffender Maßnahmen inklusive Widerspruchsbearbeitung
+ Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung
+ Hersteller- und risikoorientierte Probenentnahme laut Probenplan, Entnahme von Planproben, Verdachtsproben, Verfolgsproben, Sonderproben zur mikrobiologischen, chemisch-physikalischen, toxikologischen und radiologischen Untersuchung an der Landesuntersuchungsanstalt
+ Bekanntgabe und Auswertung der wissenschaftlichen Gutachten der Untersuchungseinrichtung beim Lebensmittelunternehmer/Gewerbebetreibenden einschließlich Entscheidung über weitere notwendige Maßnahmen unter Beachtung der Bearbeitungshinweise der Sachgebietsleitung
+ Schutz des Verbrauchers vor Übervorteilung, Täuschung und Irreführung
+ Ermittlung und Bearbeitung von Sachverhalten der europäischen Schnellwarnsysteme RASSF und RAPEX und Veranlassung der notwendigen Maßnahmen bei den Unternehmen
+ Dokumentation und Führen der Statistik in der Fachanwendung BALVI Überwachung von Betrieben, die Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken betreiben (auf der Stufe des Einzelhandels)
Begutachtung baulicher Veränderungen
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
Einleitung und Bearbeitung von Strafermittlungsverfahren bei Verdacht des Vorliegens von Straftaten
Ihr Profil:
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abgeschlossene Prüfung zum Lebensmittelkontrolleur nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung
ausgeprägtes Maß an Organisationsfähigkeit im Sinne einer selbstständigen und verantwortungsvollen Arbeitsweise, Eigenmotivation und Belastbarkeit sowie Kooperationsfähigkeit und sicheres Auftreten
Bereitschaft zur überwiegenden Außendiensttätigkeit sowie bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und gelegentlich an Wochenenden
Kenntnisse, insbesondere in den gängigen Office-Anwendungen und der Fachanwendung BALVI
Pkw-Führerschein
gute Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
Unser Angebot:
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tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung des TVöD-VKA
Arbeit in einem Team mit sehr gutem Arbeitsklima
flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Fahrradleasing
Corporate Benefits
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Lebensmittelüberwachung Herrn Dr. Müller unter der Telefonnummer 03521 725-3504.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen
bis spätestens 25.11.2025
über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt.
Ralf Hänsel
Landrat
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