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Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg ist die zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei sowie für andere Organisationsbereiche der Landesverwaltung.
Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Dienstort Gransee sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg (ZBSt)
eine/n Sachbearbeiter/in Weiterentwicklung Fachverfahren (w/m/d).
In dieser Funktion sind Sie Teil der Stabsstelle, die unmittelbar der Leitung der Bußgeldstelle zugeordnet ist. Die ZBSt ist eine öffentliche Institution mit sehr hohem Digitalisierungsgrad. Mit Ihrem know-how und Ihrer Leidenschaft für die Betreuung und Weiterentwicklung der in der ZBSt eingesetzten IT-Fachverfahren sowie Mitarbeit in übergreifenden IT-Projekten leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten, Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Umsetzung der Digitalisierung der Landesverwaltung. Hier können Sie aktiv etwas bewegen!
Wir bieten Ihnen:
eine interessante und vielseitige Tätigkeit als Dienstleister für die Verkehrssicherheitsarbeit der Brandenburger Polizei
einen sicheren Arbeitsplatz durch unbefristete Einstellung mit einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe E10 TV-L
Übernahme in das Beamtenverhältnis, sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen bis BesGr. A11 g.D. BbgBesO
eine flexible familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung montags - freitags zwischen 6:00 und 21:00 Uhr sowie die Möglichkeit der freiwilligen Samstagsarbeit von 6:00 bis 13:00 Uhr unter Gewährleistung von erforderlichen Servicezeiten
Arbeitsortflexibilisierung (z. B. Home-Office)
Leistungen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) (z. B. 30 Tage Erholungsurlaub sowie dienstfrei am 24. und 31.12., Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung der VBL, vermögenswirksame Leistungen),
einen Arbeitgeberzuschuss für ein ÖPNV-Firmenticket oder das Deutschland Ticket Job
betriebliches Gesundheitsmanagement.
Bewerben Sie sich, wenn Sie über:
ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) in den Studienbereichen Informatik oder Öffentliche Verwaltung oder Recht oder
als Verwaltungsfachwirt bzw. Verwaltungsbetriebswirt (VWA) und zusätzlich einer mindestens dreijährigen aufgabenrelevanten Berufserfahrung in der Informationstechnik oder
über die Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder technischen Dienst als Informatiker verfügen.
Darüber hinaus erwarten wir:
Grundkenntnisse im Ordnungswidrigkeiten- und Straßenverkehrsrecht, ggf. Straf- und Polizeirecht
einen sicheren Umgang mit gängiger Standardsoftware, insbesondere MS-Office
eine ausgeprägte Service- und Dienstleistungsorientierung
eine gute Auffassungsgabe, kreatives und strukturiertes Denken
Team-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
ausgeprägtes Interesse gegenüber Arbeitsaufgaben mit technischen Hintergrund
ein sehr gutes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
freundliches und sicheres Auftreten im Umgang mit externen Kommunikationspartnern
die Bereitschaft, neues Wissen zu erwerben
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Gewährleistung der Mobilität.
Ihre Aufgaben sind:
Fachberatung, Analyse und Weiterentwicklung der IT-Fachverfahren zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten sowie der Bildauswertung
Koordinierung von Testverfahren
Fehleranalyse und Störungsbeseitigung
Ausführliche Beschreibungen von Änderungswünschen der Nutzer zur Umsetzung durch die Entwicklerfirmen
Erstellen von Konzeptionen, Prozessbeschreibungen und sonstigen Dokumentationen
Projektarbeit, Benchmarking
Betreuung von Peripheriegeräten
Vorbereitung von Vertragsgestaltungen/-erfordernissen mit Bezug zur ZBSt.
Es erwarten Sie:
ein motiviertes Team mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz
eine umfassende Einarbeitung durch erfahrene Bedienstete der Zentralen Bußgeldstelle
ein betriebliches Angebot zur Gesundheitsprävention
fachliche und kompetenzstärkende Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen von Fortbildungen
Möglichkeiten des temporären Homeoffice nach abgeschlossener Einarbeitung.
Ergänzende Hinweise:
Wir legen als attraktiver und durch das audit „berufundfamilie“ zertifizierter Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Teilzeitwünschen kann im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden.
Der ZDPol legt großen Wert auf Vielfalt. Wir freuen uns über jede Bewerbung, unabhängig von Geschlecht, Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet.
Kontakt und Informationen
Auskünfte zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen gerne Frau Rossa unter der Telefonnummer 03306-750-370. Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen gern Frau Beike unter der Telefonnummer 033702 91-116 zur Verfügung.
Informationen über den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg erhalten Sie auf unserer Homepage unter diesem Link
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Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung in deutscher Sprache mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Urkunden/Zeugnisse über Berufs- bzw. Studienabschlüsse inkl. Diploma Supplement, aktuelle Arbeitszeugnisse) per E-Mail (mit Angabe der Kennzahl im Betreff) in einer zusammengefassten pdf-Datei mit einer Größe von max. 10 MB an
Bewerbung.ZDPol@polizei.brandenburg.de
oder postalisch an den
Zentraldienst der Polizei
Verwaltung (V 1.2 Personalgewinnung)
Kennzahl: 18/25
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
unter Angabe der Kennzahl bis einschließlich 30. September 2025 ein.
Es wird empfohlen, eine Behinderung/Gleichstellung zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und nachzuweisen.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können leider im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Eine Erstattung der im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten kann nicht erfolgen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Um Angabe der telefonischen Erreichbarkeit zur kurzfristigen Kontaktaufnahme wird gebeten.
Informationen zum Datenschutz
Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte der ZDPol Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link
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Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden. Sofern Sie dennoch die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen wünschen, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen.
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