steht für eine moderne, bürgerfreundliche und dienstleis-
tungsorientierte Verwaltung.
Unsere ca. 1.400 Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung kümmern sich um die Anliegen
der Bürgerinnen und Bürger an mehreren Standorten im gesamten Landkreis.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Verstärkung als:
Sachbearbeiter/-in Springer (m/w/d)
im Fachdienst Bau und Planung
unbefristet
in Teilzeit mit 75 % von 39 Wochenstunden
Der Dienstort ist je nach Vorzug der Bewerberin/des Bewerbers wählbar. Die Arbeitsstätte
kann auf Wunsch am Standort Bergen auf Rügen oder in Grimmen erfolgen.
Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 5. November 2025
Als Springer sind Sie variabel einsetzbar und unterstützen dort, wo gerade Bedarf besteht, um
einen reibungslosen Ablauf im Fachdienst Bau und Planung zu gewährleisten.
Dabei können Sie in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden und überneh-
men dort zunächst folgende Tätigkeiten:
Die Bearbeitung von Baulasten, dazu gehören z. B.:
o das Führen und Ändern des Baulastenverzeichnisses,
o das Löschen des Baulastenverzeichnisses,
o das Erteilen von Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Das Wahrnehmen von Aufgaben der Registratur und im Bauarchiv, dazu gehören z. B.:
o das Anlegen und Führen der Bauaktenregistratur,
o das Mitwirken bei der verwaltungstechnischen Bearbeitung von Bauanträgen und
Anträgen auf Vorbescheide,
o das Beraten der Bauherren bei Einreichung der Unterlagen (formell),
o das Erteilen von Auskünften bei Anfragen zum Stand der Bearbeitung,
o das Registrieren der eingereichten Unterlagen für das baugenehmigungsfreie
Bauen,
o das Archivieren der Bauakten fertiggestellter Bauvorhaben in Zusammenarbeit
mit dem Kreisarchiv.
Die baurechtliche Beratung von Bauherren und Architekten in bauplanungs- und bauordnungs-
rechtlichen Fragen zu Umfang und Inhalt der Bauvorlagen.
Vorbescheide für planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit, dazu
gehören z. B.:
o die Prüfung der Antragsunterlagen nach formellen Gesichtspunkten,
o das Prüfen der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorausset-
zungen,
o die Beteiligung anderer Behörden oder Stellen, von deren Zustimmung, Einver-
nehmen, Genehmigung oder Erlaubnis die Baugenehmigungen abhängig sind,
o die Durchführung von örtlichen Besichtigungen,
o das Erstellen oder Versagen von Vorbescheiden,
o das Erstellen des Gebührenbescheides.
Die Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung/Zustimmung und Prüfung von Bauanzeigen
nach Landesrecht.
Die Genehmigung/Zustimmung nach dem Baugesetzbuch, dazu gehören z. B.:
o das Bearbeiten von Anträgen auf Erteilung einer Sanierungsgenehmigung (§ 144
BauGB),
o das Genehmigen/Versagen von Anträgen in Satzungen von Gebieten mit Frem-
denverkehrsfunktion (§ 22 BauGB) sowie
o das Abgeben von Stellungnahmen zu Bauleitplänen und Satzungen im Rahmen
TÖB.
Unsere Einstellungsvoraussetzungen sind:
Facharbeiterausbildung und erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang I, abge-
schlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbarer
Abschluss, PC-Anwenderkenntnisse, insbesondere im Hinblick auf MS Office,
Fahrerlaubnis Klasse B mit der Bereitschaft zum Führen von Dienst-PKW.
Dazu erwarten wir folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit,
Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Urteilsvermögen,
PC-Anwenderkenntnisse, insbesondere im Hinblick auf MS Office,
Fahrerlaubnis Klasse B mit der Bereitschaft zum Führen von Dienst-PKW.
Wünschenswert sind
Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Baurecht oder Ordnungsrecht.
Ihre Vorteile:
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den
Bereich Verwaltung (TVöD-VKA).
Eingruppierung in die Entgeltgruppe EG 9a TVöD-VKA sofern die tariflichen Vorausset-
zungen vorliegen
Jahressonderzahlung, Erholungsbeihilfe, Jubiläumszahlung und vermögenswirksame
Leistungen
Gutscheinsystem: monatlich 50 Euro netto, jährlich 60 Euro netto zum Geburtstag
zusätzliche Altersvorsorge bei der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern
(als Tarifbeschäftigte/r)
30 Tage Erholungsurlaub nach § 26 TVöD, bezahlte Freistellung am 24. & 31. Dezember
Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten)
attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (Angebote für medizinische
Checks/Gesundheitsscreenings, Blutspenden, Impulsvorträge, Präventionskurse, Work-
shops/Seminare, Sportveranstaltungen und vieles mehr)
zusätzliche arbeitsmedizinische Angebote
Freistellung für teambildende Maßnahmen
Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum, Betreuungs- und Bildungsangeboten, Frei-
zeitmöglichkeiten etc. durch unser hauseigenes Welcome Center (03831 357-1258)
Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe Schwerbehinderter und Gleichgestellter so-
wie eine respektvolle Zusammenarbeit sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern inner-
halb des Landkreises Vorpommern-Rügen fest verankerte Grundsätze. Deshalb werden schwer-
behinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Hinweise zur Bewerbung:
Aufgrund eines IT-Sicherheitsvorfalles ist unser Bewerberportal derzeit nicht verfügbar, sodass
Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, lü-
ckenloser Lebenslauf, Studien- und Berufsabschlüsse, Arbeitszeugnisse und Seminar- und Lehr-
gangsnachweise) entweder in Papierform an den
Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat
Fachgebiet Personalmanagement
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
oder per E-Mail in einem PDF-Dokument (max. 10 MB) an
FG15.10@lk-vr.de
übermitteln.
Die Eingangsbestätigungen und Einladungen zu persönlichen Gesprächen versenden wir derzeit
postalisch oder per Email.
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, insbesondere Fahrkosten,
werden durch den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht erstattet.
Reichen Sie bitte alle Unterlagen nur als Kopien ein (keine Original-Dokumente) und verzichten
dabei auf die Verwendung von Bewerbungsmappen. Zur Rücksendung von Bewerbungsunterla-
gen in Papierform ist die Beilage eines frankierten Umschlages erforderlich. Nach Ablauf des
Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Unterlagen gemäß Datenschutzverordnung vernichtet.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Klang vom Fachgebiet Personalmanagement unter
der Telefonnummer 03831 357-1423 gerne zur Verfügung.
Stralsund, 16. Oktober 2025
im Auftrag
Robin Kagels
Fachdienstleiter Personal und Organisation
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