Beratung von hilfesuchenden Personen in allen leistungsrechtlichen Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen
Prüfung der Hilfebedürftigkeit
im Ergebnis vorgenannter Prüfungen die Entscheidung und Bescheiderteilung über die Gewährung, Einstellung, Kürzung und Ablehnung von Leistungen nach dem SGB II
fortlaufende Überwachung der Anspruchsvoraussetzungen
Entscheidung über die Geltendmachung von Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen
Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen von Ordnungswidrigkeiten sowie von Straftaten
Umsetzung von Sanktionsentscheidungen
Abhilfeprüfung im Widerspruchsverfahren
Das bringen Sie mit:
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vorzugsweise
eine Hochschulbildung mit dem Abschluss als Bachelor oder einem vergleichbaren Diplomierungsgrad in den Fachrichtungen Allgemeine Verwaltung, Arbeitsmarktmanagement, Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung, Soziales, Public Management, Verwaltungsbetriebswirtschaft, BWL mit mehrjähriger Berufserfahrung in der entsprechenden Zielgruppe, Governance and Law, Öffentliche Verwaltung, Rechtswissenschaft, Sozialverwaltung, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungs-/Bildungswissenschaften, Educational Science oder
Angestelltenlehrgang II - Verwaltungsfachwirt / Kommunalfachwirt alternativ
eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in einem einschlägigen Tätigkeitsfeld und
eine Berufsausbildung mit dem Abschluss als Verwaltungsfachangestellter, Verwaltungswirt, Kommunalfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellter, Sozialversicherungsfachangestellter oder Kommunalfachangestellter ( Angestelltenlehrgang I) oder
eine Berufsausbildung mit einem Abschluss in den Fachgebieten Arbeitsmarktmanagement, Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung, Soziales Kenntnisse in den Sozialgesetzbüchern SGB II, SGB I, SGB X sind von Vorteil
Kenntnisse der für den Bereich der Leistungsgewährung geltenden Vorschriften, Gesetze, Richtlinien und Erlasse sind von Vorteil (u.a. Bürgerliches Gesetzbuch, Wohngeldgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Bundeskindergeldgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse zur Einkommensermittlung sind von Vorteil
sicheres und souveränes Auftreten, gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, hohe Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit
PC-Kenntnisse
Führerschein der Klasse B
Die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkws für dienstliche Zwecke wird vorausgesetzt.
Eine Bewerbung ist außerdem möglich, sofern der berufsqualifizierende Abschluss in den nächsten sechs Monaten erworben wird.
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie über einen der benannten Berufsabschlüsse oder die Qualifikation als Kommunalfachangestellter (Angestelltenlehrgang I), jedoch nicht über die erforderliche Berufserfahrung verfügen. In diesem Fall erfolgt eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9a.
Unser Angebot:
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Beschäftigung in einem für zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bezahlung nach TVöD mit einer Stellenbewertung in Entgeltgruppe 9b
vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung sowie Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge
ein moderner Arbeitsplatz
flexible und familienfreundliche Arbeitszeit und eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden, sowie die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
Arbeitsort Bautzen oder Kamenz oder Hoyerswerda
30 Arbeitstage Urlaub (zuzüglich frei am 24.12. und 31.12.)
Möglichkeit zur Telearbeit oder zum Mobilen Arbeiten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
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Dann bewerben Sie sich bis zum
17.11.2025
über das Online-Formular.
Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bitte beachten Sie vor einer Bewerbung unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren, die Sie auf der Homepage des Landkreises Bautzen unter - Jobs und Ausbildungsplätze - finden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich um ein gestuftes Auswahlverfahren handelt. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen
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zum Aufgabengebiet:
Frau Herrnsdorf
Amtsleiterin Jobcenter
Tel.-Nr.: 03591 5251 42000
zum Ausschreibungsverfahren:
Frau Lubsch
Sachbearbeiterin Personal
Tel.-Nr.: 03591 5251 10115
Beware of fraud agents! do not pay money to get a job
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