TVöD-SuE mit dynamischer Gehaltsentwicklung, einer tariflichen Jahressonderzahlung sowie leistungsorientierter Bezahlung
betriebliche Altersvorsorge sowie vermögenswirksame Leistungen
flexible Arbeitszeitgestaltung sowie individuelle Teilzeitmodelle zur Vereinbarung von Familie und Beruf
30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie die Möglichkeit zur Nutzung von fünf Tagen Bildungsurlaub im Kalenderjahr nach dem ThürBfG
Aus- und Weiterbildungsangebote mit qualifizierten Aufstiegsmöglichkeiten
betriebliches Gesundheitsmanagement
betriebliches Eingliederungsmanagement
das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen
Möglichkeit der mobilen Arbeit
Aufgaben
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Unterstützung der Betreuungsgerichte im Betreuungsverfahren als Erstverfahren, Wiederholungsverfahren sowie im Unterbringungsverfahren, insbesondere
+ umfängliche Feststellung des Sachverhaltes mittels Gesprächsführung mit den Beteiligten
+ Erstellung des qualifizierten Sozialberichtes aus den Feststellungsergebnissen
+ Prüfung und Vorschlag eines geeigneten Betreuers und Mitteilung über den Umfang der berufsmäßig geführten Betreuung an das Betreuungsgericht
+ Prüfung und Vorschlag eines geeigneten Verfahrenspflegers an das Betreuungsgericht
+ Besuch des Betroffenen zur Vorstellung des Betreuers
+ Beteiligung und Unterstützung bei der gerichtlichen Anhörung des Betroffenen
+ Ausübung des Beschwerderechts bei begründeten Bedenken hinsichtlich Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers, die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes oder Entscheidung über Umgang, Inhalt oder Bestand solcher Maßnahmen sowie in Unterbringungsverfahren
+ Beteiligung am Unterbringungsverfahren
+ Begleitung des Betroffenen bei der Anhörung zur Unterbringung beim Betreuungsgericht
+ Abgabe von Stellungnahmen an das Betreuungsgericht hinsichtlich der Notwendigkeit der Unterbringung oder der unterbringungsähnlichen Maßnahmen Information und Beratung, insbesondere
+ Beratung von Betroffenen und anderen interessierten Personen über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über Vorsorgeinstrumente und deren rechtliche Rahmenbedingungen
+ Leistung von allgemeinen Hilfestellungen für Betroffene
+ Vermittlung von Hilfen zur Vermeidung von betreuungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der Vorfeldberatung Betreuer und Bevollmächtigte, insbesondere
+ persönliche Beratung, konkrete Hilfestellung von Betreuern sowie Vermittlung in Konfliktsituationen
+ Unterstützung der Betreuer und Bevollmächtigten bei der zivilrechtlichen Unterbringung
+ Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes zum Aufzeigen von Handlungs- und Entscheidungsalternativen
+ Erschließung von Unterstützungsmöglichkeiten
+ Unterstützung der Betreuer bei der Betreuungsplanung
+ Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Betreuer
+ Eignungsüberprüfung und Beurteilung von Berufsbetreuern
+ Aufforderung des potenziellen Betreuers zur Einreichung eines Führungszeugnisses und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis Vollmachten und Betreuungsverfahren (Beratung zur allgemeinen Fragen zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen, Belehrung des Betroffenen über die Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörde, Identitätsprüfung der Betroffenen, …)
Netzwerkarbeit (Anregung und Förderung von freien Organisationen, Gewinnung von Betreuern, Anregung und Förderung der Aufklärung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen)
Betreuung und Verfahrenspflegschaften (Führen von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften als Institution nach Bestellung vom Gericht für eilbedürftige Fälle)
Profil
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abgeschlossene Hochschulbildung in der Fachrichtung Sozialpädagogik oder in der Fachrichtung Sozialwissenschaften oder in der Fachrichtung Verwaltungswissenschaften ++oder++ abgeschlossene weiterführende Fortbildung als Verwaltungsfachwirt/-in (FL II) oder als Verwaltungsbetriebswirt/-in (VWA)
einschlägige EDV-Kenntnisse, insbesondere MS-Office
Mobilität (Führerschein Klasse B)
Über uns
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Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der Saale-Holzland-Kreis gewährleistet die berufliche Gleichstellung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Daher werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerber des entsprechenden Geschlechts bevorzugt. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bis zum
5. Dezember 2025.
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