Zur Verstärkung unseres Amtes für Kinder- und Jugendhilfe suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den
Kinderpflegedienst eine Fachkraft
in befristeter Anstellung als Krankheitsvertretung. Die Stelle kann in Teilzeit oder Vollzeit (35 bis 39 Wochenstunden) besetzt werden. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 14 TVöD SuE.
Das sind Ihre Aufgaben
Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen gemäß §§ 27 bis 33, 36, 37, 37a – c, 39, 40, 41, 44 SGB VIII
Eignungsprüfung von Pflegeeltern
Beratung und Begleitung bei Vollzeitpflege und Pflegschaft
Beratung und Unterstützung bei Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts gemäß §18 SGB VII
Kontrollfunktion entsprechend der Garantenstellung Krisenintervention gemäß § 42 SGB VIII (Inobhutnahme)
Ausübung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII
Moderation, Steuerung und Überprüfung des Hilfeplanprozesses
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren gemäß § 50 SGB VIII
Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Sozialpädagogischen Dienst des Fachamtes
Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe und anderer Sozialleistungsträger
Erarbeitung von Pflegerichtlinien und Arbeitspapieren für die Vollzeitpflege gem. §§ 27 i.V.m. § 33 SGB VIII
Öffentlichkeitsarbeit
Rufbereitschaft über Tag und Nacht nach Rotationprinzip
Das bringen Sie mit
abgeschlossenes Studium zum Sozialpädagogen (m/w/d) oder Sozialarbeiter (m/w/d) (Diplom/FH oder B.A. mit staatlicher Anerkennung) oder Master bzw. Diplom-Pädagoge (m/w/d) in der Fachrichtung Sozialpädagogik oder bereits begonnenes Studium in den vorgennannten Fachrichtungen mit Abschluss zum Zeitpunkt der Einstellung im Jahr 2025
sehr gute Kenntnisse SGB VIII, BGB (Familienrecht) und FamFG; Grundkenntnisse in den weiteren SGB
Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
hohes Maß an Sozialkompetenz
Kosten- und Verantwortungsbewusstsein
Beherrschung verschiedener Methoden der Gesprächsführung
anwendungssicherer Umgang mit MS Word und MS Outlook
Führerschein Klasse B
Einverständnis zur Ausübung des Rufbereitschaftsdienstes des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage des Führungszeugnisses gem. § 30 Abs. 5 BZRG
Zusätzliche Informationen zu dieser Stelle:
pro Kalenderjahr bis zu 2 Regenerationstage
* SuE Zulage
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