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Zahlen sind Ihre Sprache – und das Verwaltungsrecht Ihr Metier? Dann könnte das genau die richtige Stelle für Sie sein! Der Landkreis Uckermark sucht unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Sachbearbeiter finanzielle Kommunalaufsicht (m/w/d) im Rechtsamt (Prenzlau).
Ihre Aufgaben:
Ziel der finanziellen Kommunalaufsicht ist es, die ordnungsgemäße Erfüllung der finanziellen Pflichten der Kommunen zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob die Haushaltsführung der Kommunen den gesetzlichen Vorgaben entspricht und damit rechtmäßig erfolgt.
Auf Grundlage dieser Prüfung sind eigenständige Bewertungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune sowie zu möglichen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen abzuleiten und in schriftlichen Bescheiden festzuhalten. Zudem bietet die Kommunalaufsicht den Kommunen beratende Unterstützung bei haushaltsrechtlichen Fragestellungen an.
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftspläne: Eigenständige Prüfung der nach den Regeln der kommunalen Doppik bzw. der
Eigenbetriebsverordnung aufgestellten Pläne von Gemeinden, Eigenbetrieben und Zweckverbänden – einschließlich der Kreditaufnahmen und Haushaltssicherungskonzepte.
Analyse der Jahresabschlüsse: Systematische Auswertung der kommunalen Jahresabschlüsse zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Stellungnahmen zur Finanzlage: Erstellung fundierter Stellungnahmen zur finanziellen Leistungsfähigkeit, insbesondere im Kontext von Fördermittelanträgen.
Prüfung und Genehmigung finanzieller Verpflichtungen (perspektivisch): Eigenständige Prüfung und Genehmigung von kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie Bürgschaften.
Sie bringen mit:
eine Qualifikation als Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d) oder ein vergleichbarer Abschluss mit der Befähigung für den gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienst
wünschenswert: verwaltungsrechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Vorkenntnisse im kommunalen Haushaltsrecht
eine selbstständige ziel- und ergebnisorientierte Arbeitsweise
ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit sowie an sozialen Kompetenzen – besonders im Hinblick auf respektvolle Umgangsformen und ein Bewusstsein für Hierarchien in der Verwaltungsstruktur
eine logische und analytische Denkweise gepaart mit einer eigenständigen systematischen Arbeitsorganisation
Begeisterung für Zahlen sowie verwaltungsrechtliches Interesse
Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
eine klare und prägnante Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in der deutschen Sprache, mindestens auf dem Sprachniveau C1
Wir bieten Ihnen:
eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 32,5 Stunden. Darüber hinaus ist eine befristete Aufstockung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit möglich.
Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA
eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem dynamischen Team am Arbeitsort Prenzlau
ein kollegiales und wertschätzendes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten
eine Jahressonderzahlung sowie leistungsorientierte Bezahlung
eine gezielte Einarbeitung in die Arbeitsaufgaben und fachspezifische Fortbildungsmöglichkeiten
betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (VL)
attraktives Fahrrad-Leasing mit Rundum-Schutz (Diebstahl, Schäden, Inspektion, Verschleiß) und einfacher Abwicklung über die Entgeltumwandlung
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 06.02.2026 mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail ausschließlich im PDF-Format an personal@uckermark.de.
Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDFFormat eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner:
Fachliche Rückfragen:
Frau Schiemann
Telefon: 03984 70 4030
E-Mail: kommunalaufsicht@uckermark.de
Fragen zu Ihrer Bewerbung:
Frau Oschatz
Telefon: 03984 70 3911
E-Mail: personal@uckermark.de
Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Sollte es zu einer Einstellung kommen, wird der Landkreis Uckermark ein behördliches Führungszeugnis anfordern.
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