Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (Amtsblatt 01/18) und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation und Koordination aller pädagogischen sowie organisatorischen Aufgaben im Bereich der Jahrgangsstufen 5–6
Information, Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5–6, sowie deren Eltern und Lehrkräften
Kooperation mit den abgebenden Grundschulen im Einzugsgebiet der Anne-Frank-Schule im Bereich des Übergangs 4/5 und Gestaltung der Übergänge
Unterstützung der Schulleitung bei der Koordination des Sozialteams
Unterstützung der Schulleitung bei der Koordination des BFZ-Teams
Inhaltliche Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern im Stadtteil Heuberg
Aktive Mitarbeit im Schulleitungsteam in den Bereichen Schulorganisation, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Verwaltung und Statistik
Weiterentwicklung von Methoden zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen
Unsere Anforderungen
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Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Haupt- und Realschulen
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
Unterrichtliche Erfahrung, insbesondere
o in den Bereichen der Inklusion, Differenzierung und Individualisierung so-wie zur Bildungsgerechtigkeit
o Unterrichtserfahrung als Klassenlehrkraft
Unterrichtliche Kompetenzen
o Überdurchschnittliche Erziehungs- und Beratungskompetenz, um das Zusammenwachsen aller aus den unterschiedlichen Grundschulen kommenden Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen und den Jahrgangsgedanken einer IGS weiterzuentwickeln
o Ausgeprägte pädagogische Professionalität und Sensibilität im Umgang mit Schülerinnen und Schülern
Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule
o Umfangreiche Erfahrung im Bereich der Organisation z. B.
Mitarbeit in schulischen Steuergruppen
Erfahrungen in der Steuerung von Schulentwicklungsprozessen
Mitgestaltung eines pädagogischen Tages oder Fachtages
o Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung
o Kenntnisse oder Bereitschaft zur Einarbeitung in Schulleitungsverwaltungsprogramme (z. B. LUSD und Untis)
o Qualifizierungen oder Bereitschaft im Bereich der Schulentwicklung, Koordination oder Leitung
Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative
Soziale Kompetenz
o Ausgeprägte Teamfähigkeit
o Hohe Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
o Genderkompetenz
o Motivationskompetenz
Allgemeine Hinweise
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Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Menschen mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Frau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Lehrkräfte
Herr Detlef Nizold, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und den Werra-Meißner-Kreis
Rathausstraße 8
36179 Bebra
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