Hamburg Hauptverwaltung
unbefristet
71.500 € - 84.500 €
Staatsexamen
Vollzeit
Ihre Aufgaben
Juristische Beratung inkl. Sachverhaltsermittlung, Recherche und Erstellung von Stellungnahmen
Betreuung rechtlicher Fragestellungen in der Prävention sowie Ableitung praxisnaher Empfehlungen
Mitwirkung in trägerübergreifenden Arbeitskreisen und juristische Unterstützung bei Regelwerksentwicklung
Prozessvertretung der VBG vor Sozial- und Verwaltungsgerichten
Bearbeitung von Bußgeldverfahren inkl. Bescheiderstellung und Einspruchsbearbeitung
Koordination externer Rechtsanwaltskanzleien bei Bedarf
Übernahme von Sonderaufgaben nach Weisung
Begleitung von Anordnungs- und Zwangsgeldverfahren sowie Beratung der Aufsichtspersonen zur Rechtsanwendung- und Auslegung präventionsrechtlicher Vorschriften
Ihr Profil
Sie verfügen über die Befähigung zum Richteramt (1. und 2. Staatsexamen)
Sie konnten bereits Berufserfahrung im Bereich Prävention mit Kenntnissen im Verwaltungs- und Sozialrecht erlangen
Sie arbeiten selbstständig, strukturiert und lösungsorientiert
Sie besitzen eine ausgeprägte Analyse- und Urteilsfähigkeit und treffen Entscheidungen sicher und nachvollziehbar
Sie überzeugen durch ein sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
Sie bringen Teamfähigkeit sowie ein professionelles Konfliktverhalten mit
Sie handeln dienstleistungsorientiert und behalten die Bedürfnisse interner und externer Ansprechpartner im Blick
Sie verfügen über technische Affinität und arbeiten sich gerne in neue Tools und Systeme ein
Vertrauenswürdigkeit, Integrität und Verschwiegenheit sind für Sie selbstverständlich
Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveaustufe C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Wir bieten
Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem Unternehmen, das Familienfreundlichkeit lebt
Ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 14 BG-AT
Soweit Sie bereits als Dienstordnungsangestellte/ Dienstordnungsangestellter (m/w/d) des höheren Dienstes beschäftigt sind, wird bei Vorliegen der dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen eine Beschäftigung im DO-Anstellungsverhältnis in der Besoldungsgruppe A14 BBesO angeboten.
Sollten Sie Beamtin/ Beamter (m/w/d) des höheren Dienstes sein, bieten wir die Fortführung des bisherigen Beamtenverhältnisses im Rahmen einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung bis zur Besoldungsgruppe A14 BBesO an.
Sollten Sie sich nicht bereits in einem DO-Anstellungsverhältnis oder Beamtenverhältnis befinden, ist bei Vorliegen der dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen eine Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach einem halben Jahr möglich.
Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung im Rahmen dienstlicher Belange
Die im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen (z. B.: flexible Arbeitszeiten; die Möglichkeit, mobil oder in Telearbeit zu arbeiten; betriebliche Altersvorsorge)
30 Urlaubstage + 2 freie Tage (24.12. und 31.12.) + bis zu 5 zusätzliche Urlaubstage durch Umwandlung von Teilen des 13. Monatsgehalts
Externe Mitarbeitendenberatung für gesundheitliche, berufliche und persönliche Fragestellungen – anonym, vertraulich, kostenfrei
Einen Zuschuss zum DeutschlandJobTicket
Eine individuelle behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und Ausstattung
Sehr gute Benefits (z. B.: Familien-Büro; firmeneigene Tiefgarage inklusive Fahrradabstellplätzen; ausgezeichnete Anbindung an den ÖPNV)
Wir stehen für Chancengleichheit, Diversität und gelebte Inklusion. Aus diesem Grund möchten wir insbesondere Menschen mit Schwerbehinderungen dazu aufrufen, sich zu bewerben.
Für Fragen steht Ihnen Daniel Sorgatz, Leiter Stabsstelle Recht und Datenschutz, Telefon 0405146-2082, gern zur Verfügung.
Interessiert?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 20.01.2026.
Unsere gesetzliche Aufgabe ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ereignet sich dennoch ein Arbeitsunfall oder erkranken Versicherte an einer Berufskrankheit, helfen wir medizinisch, beruflich und sozial. Diese große Verantwortung ergibt sich aus dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) und leitet unser Handeln.
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