Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar ist eine traditionsreiche universitäre Ausbildungsstätte für junge Musikerinnen, Wissenschaftlerinnen und Musikvermittler*innen aus der ganzen Welt, die seit Dezember 2022 auch systemakkreditiert ist. Mit ihrer Einbindung in das musikalische Erbe der Klassikerstadt, ihren engen Beziehungen zu den Kulturschaffenden Thüringens und kurzen Wegen bietet sie attraktive Studienbedingungen für die rd. 900 Studierenden sowie ein interessantes Arbeitsumfeld für die rd. 200 Mitarbeitenden und ca. 190 Lehrbeauftragten.
Im Institut für Streichinstrumente und Harfe der Fakultät I ist zum 01.10.2026 eine
Professur W2 für ViolaKennziffer 11/2025
unbefristet zu besetzen.
Bei einer ersten Berufung in ein Professorenamt erfolgt die Beschäftigung in der Regel zunächst befristet für drei Jahre und wird nach positiver Evaluation entfristet (§ 86 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Hochschulgesetz – ThürHG).
Gesucht wird eine Musikerpersönlichkeit mit hervorragender pädagogischer Eignung sowie umfassender und langjähriger Expertise in exponierter Position in einem renommierten Orchester oder als Mitglied in einem international arrivierten Kammermusikensemble.
Kernaufgabe ist die Erteilung von Hauptfachunterricht im Fach Viola in seiner gesamten Bandbreite an der Hochschule, auch in (instrumental-)pädagogischen Studiengängen sowie am Musikgymnasium Schloss Belvedere. Daneben ist ggfs. die Übertragung von Unterricht in den Fächern Kammermusik, Orchesterstudien und Fachdidaktik für hohe Streicher*innen möglich.
Der Umfang der wöchentlichen Lehrverpflichtung beträgt 18 LVS zzgl. einer LVS/Woche für Studienberatung. Unterrichtssprache ist Deutsch.
Gesetzliche Einstellungsvoraussetzungen sind gemäß § 84 ThürHG:
einschlägiger Abschluss einer Hochschule bzw. Universität im Hauptfach Viola (Diplom, Master, Konzertexamen)
eine mehrjährige, durch Lehrerfolge nachgewiesene erfolgreiche Lehrpraxis im Hochschulbereich, alternativ vergleichbare Lehrerfahrung durch kontinuierliche Tätigkeit in einem international renommierten, hochschuladäquaten Institut oder einer Akademie oder durch international angesehene Meisterklassen
zusätzliche künstlerische Leistungen (z. B. Auszeichnungen und Preise, Publikationen und Aufnahmen, künstlerische Zusammenarbeiten)
Weitere Aufgaben und Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach den §§ 83, 84 ThürHG.
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