Polizeiakademie Niedersachsen
Jobbeschreibung KURZINFO
Besetzungszeitpunkt: nächstmöglich
Besoldung: W2 NBesG
Studienort: Hann. Münden
Bewerbungsschluss: 17.12.2025
Aktenzeichen: 23.11–03041–ProfAusw2025/70
An der Polizeiakademie Niedersachsen, dem Träger von Aus- und Fortbildung in der niedersächsischen Polizei, ist am Studienort Hann. Münden zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Professur im Fachbereich der Rechtswissenschaften
mit der Besoldungsgruppe W2 NBesG zu besetzen. Wer sind wir?
Die Polizeiakademie Niedersachsen ist als zentrale Bildungseinrichtung für die Aus- und Fortbildung aller bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Eine weitere zentrale Rolle bildet der Bereich der Forschung, welcher sich in den letzten Jahren zu einer etablierten Größe entwickelt hat.
Derzeit sind aktuell rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lehre sowie den unterschiedlichsten Service- und Verwaltungsbereichen tätig. Zusätzlich werden nahezu 2300 Studierende im Rahmen eines akkreditierten Bachelorstudiengangs für ihre spätere Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vorbereitet. Weitere Informationen über die Polizeiakademie Niedersachsen finden Sie unter Ihre Aufgaben
Zu den wesentlichen Aufgaben einer Professorin/eines Professors an der Polizeiakademie zählen die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Ausbildung der Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter im Bachelorstudiengang sowie der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Masterstudiengang. Zu dem Tätigkeitsbereich gehören ebenso Prüfungstätigkeiten, die Forschungstätigkeit im Sinne des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen und die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Fortbildung.
Zu den Aufgaben gehören ferner die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten, die ein selbstgesteuertes, arbeitsplatznahes und computergestütztes Lernen in der Aus- und Fortbildung ermöglichen.
Als moderne Bildungsreinrichtung entwickelt die Polizeiakademie Niedersachsen die aktuellen Prozesse weiter und nutzt die sich bietenden Möglichkeiten der Digitalisierung. Es wird erwartet, sich auch unter Berücksichtigung dieser Entwicklung im Rahmen der übertragenden Aufgabengebiete zu qualifizieren und das Fachwissen fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten. Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Neben den üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen gelten für alle Professuren an der Polizeiakademie gem. § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen i.V.m. § 25 Abs. 1 und Abs. 2, S. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zwingend nachfolgende Einstellungsvoraussetzungen:
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