Die Hochschule für Musik Saar (HfM Saar) in Saarbrücken bietet eine hochwertige künstlerische Ausbildung mit professionellem Anspruch, die von musiktheoretischer, musikwissenschaftlicher und musikpädagogischer Reflexion begleitet wird. Sie ist der Heranbildung künstlerischer Exzellenz ebenso verpflichtet wie der Musikvermittlung, der musikalischen Bildung und der Breitenarbeit durch Ausbildung von Multiplikatoren.
Die HfM Saar ist eine vom Land getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts mit derzeit 460 Studierenden, derzeit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung und technischem Dienst und 40 Professorinnen und Professoren. Der Sitz der Hochschule ist Saarbrücken.
Vertragsart: Vollzeit
Angebot
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Die Hochschule für Musik Saar legt auf die Qualität der Lehre besonderes Gewicht. Daher sind Lehrpoben Teil des Vorstellungsverfahrens. Der Bewerbung ist ein
Konzept zur künstlerischen Lehre an einer Musikhochschule
beizulegen.
Aufgaben
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Neben den Aufgaben gemäß § 34 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar gehören zu den Dienstaufgaben der Professur:
die Durchführung von Hauptfachunterricht im Fach Horn in allen Studiengängen der drei Zyklen der HfM Saar,
die Entwicklung von und die Beteiligung an innovativen Lehrkonzpten und Unterrichtsformen,
die Zusammenarbeit mit anderen Fachvertreter:innen der Hochschule sowie die Mitwirkung an Ensemblearbeit und Projekten.
Profil
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Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar,
abgeschlossenes Studium im Fach Horn an einer Musikhochschule oder einer äquivalenten Institution,
Nachweis internationaler künstlerischer Leistungen und Konzerttätigkeiten,
Nachweis pädagogischer Erfahrungen. ++Wünschenswert:++
mehrjährige Orchestererfahrung,
mehrjährige Lehrerfahrung an einer künstlerischen Hochschule.
Über uns
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Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen beim weiteren Bewerbungsprozess nicht berücksichtigt werden können. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Abhängig von den bei der Bewerberin oder dem Bewerber vorliegenden Voraussetzungen erfolgt die Beschäftigung nach § 35 MhG entweder befristet (in einer Probezeit von regelmäßig zwei Jahren) oder unbefristet in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Christopher Linn unter c.linn@hfm.saarland.de gerne zur Verfügung.
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