Das Inklusionsmanagement der Volkswagen AG am Standort Wolfsburg ist Treiber für die Gestaltung von inklusiven und integrativen Arbeitsumgebungen. Dabei arbeitet das Team mit der Inklusionsbeauftragten / dem Inklusionsbeauftragten intensiv mit inner- und außerbetrieblichen Stellen an individuellen arbeitsplatzgestalterischen Maßnahmen. Neben der Umsetzungskompetenz liegt ein Schwerpunkt auf der Beratung von Fachabteilungen und Einzelpersonen zu Möglichkeiten der Arbeitsplatzgestaltung und Förderung solcher Maßnahmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Mitwirkung im Bereich des Sozialcoachings, einem innerbetrieblichen Beratungsangebot bei psychosozialen Fragestellungen.
Mögliche Aufgaben dieser Rolle
Beraten und Beantragen von Fördergeldern als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei öffentlichen Stellen für Personal- oder Investitionskosten
Mitarbeiten an Prozessverbesserungen beim Abwickeln von Leistungen zur Teilhabe
Ausgestalten von Kommunikationsunterlagen für inner- und außerbetriebliche Zwecke
Mitverantworten des Berichtswesens für Leistungen von Kostenträgern sowie administrative und planende Tätigkeiten in Bezug auf die Beantragung von Leistungen bei Kostenträgern
Kooperieren und Kommunizieren mit internen und externen Beteiligten des Teilhabeprozesses
Mitwirken im Rahmen des innerbetrieblichen Beratungsangebotes bei psychosozialen Problemstellungen und bei Präventionsveranstaltungen bei entsprechender Qualifizierung
Anforderungen an die Qualifikation
Studierende im Bereich Wirtschafts-, Sozial- oder Rechtswissenschaften oder eine vergleichbare Qualifikation
Studierende im Bereich Soziale Arbeit im Rahmen eines Berufsanerkennungsjahres
IT-Affinität - sicherer Umgang mit MS Office und Adobe Acrobat
Kommunikationsfähigkeit, Freude am Präsentieren sowie Moderieren von komplexen Inhalten
Hohes Maß an Eigenverantwortung und Qualitätsbewusstsein
Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen
Anschreiben und Lebenslauf
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Aktueller Notenspiegel
Bei einem Pflichtpraktikum zusätzlich eine Bescheinigung der Hochschule
Arbeitserlaubnis für Nicht-EU Bürgerinnen / Bürger
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