zum 1. September 2026 für den Studienstandort Oldenburg an der Polizeiakademie Niedersachsen,
zum 1. Oktober 2026 für den Studienstandort Bremen,
vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung
im Senat und des Haushalts- und Finanzausschusses –
die Einstellung von
Polizeikommissar-Anwärter:innen (w/m/d)
Kennziffer: Z 221_Einstellungen_10_26
Berufsgruppe
Polizei- / Feuerwehr- / Strafvollzugspersonal
Besetzbar
zum 01. September (für Oldenburg) sowie zum 01. Oktober 2026 (für Bremen)
Voraussetzungen
Das bringen Sie mit:
die allgemeine oder fachgebundene Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
oder
einen mittleren oder als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss und die Zulassungsvoraussetzungen nach der Verordnung über die Einstufungsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung
die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Ausnahmen für Bewerber:innen aus Nicht-EU-Staaten sind möglich)
eine charakterliche Eignung (rechtskräftige Verurteilungen und offene oder anhängige Strafverfahren werden stets im Einzelfall geprüft und bewertet)
die gesundheitliche Eignung für den Polizeiberuf
die uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B (die uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens bis zum Ende des 1. Semesters vorliegen)
Sollten Sie die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen Sie ein TELC-Zertifikat oder ein Goethe-Zertifikat auf dem Niveau C1. Dieses ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus im Eignungsauswahlverfahren.
Damit überzeugen Sie uns:
Sie weisen analytischen Fähigkeiten, Flexibilität, Motivation, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein vor
Sie haben Freude am Umgang mit Menschen sowie ausgeprägte soziale, interkulturelle und kommunikative Kompetenzen
Sie bringen eine gute körperliche Fitness sowie die für den Polizeidienst notwendigen Fähigkeiten und die geistige Eignung mit und
Sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Kennzeichen
Z 221_Einstellungen_10_26
Bewerbungsfrist
15.03.2026
Allgemeine Hinweise
Wir bieten:
ein duales Bachelor-Studium mit abwechslungsreichen und herausfordernden theoretischen und praktischen Studieninhalten, welches Sie umfangreich auf Ihren späteren Einsatz in den verschiedenen Karrierepfaden vorbereitet
die Möglichkeit sich direkt auf einen Studienplatz bei der Wasserschutzpolizei (späterer Dienstort Bremerhaven) zu bewerben
die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf und während des Studiums ein attraktives sowie sicheres Gehalt (ca. 1500 € brutto)
einen sicheren Arbeitsplatz, denn nach dem Studium werden Sie zur Beamtin/zum Beamten auf Probe ernannt und gehen somit einer krisensicheren, verantwortungsvollen, vielfältigen und anspruchsvollen Tätigkeit nach
Wir fördern die Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bei der Polizei Bremen schätzen wir Vielfalt, bekennen uns ausdrücklich zur Diversity und begrüßen bei gleicher vorhandener Qualifikation Bewerbungen aller Menschen- unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.
Um eine Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Bewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht rechtlich schützenswerte Gründe in der Person eines männlichen Mitbewerbers überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungshinweise
Haben Sie Interesse?
Informationen zum Bewerbungsverfahren, den notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie das jeweilige Bewerbungsende veröffentlichen wir auf unseren Internetseiten
www.karriere-polizei.de
und
www.fit-genug.de
Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Personalauswahlverfahrens finden Sie
hier
.
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Ansprechperson
Haben Sie noch Fragen? Dann vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit unseren Einstellungsberater:innen:
Kontakt Polizei Bremen
einstellungen@polizei.bremen.de
Tel.: 0421 – 362 12176
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