die Abteilung Gewerbe- und kommunaler Verbraucherschutz
unbefristet
in V
oll- oder Teilzeit
.
Was wir bieten
Vorsorge.
Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
Mobilitätsförderung.
Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
Betriebliche Gesundheitsförderung.
Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
Sicherheit.
Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen
Sinnstiftende Aufgabe
. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kielerinnen
Was zu tun ist
Die Heimaufsicht nimmt die Aufgaben der Wohnpflegeaufsicht im Sinne des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG)/ Pflegegesetzbuches Schleswig-Holstein - Zweites Buch wahr. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Prüfung der Qualität in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe und in der Beratung der betroffenen Einrichtungsträger*innen, im begründeten Einzelfall steht aber auch das Instrumentarium der ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Verfügung, wenn die Mängelberatung nicht zu einer angemessenen Qualität der Pflege und Betreuung geführt hat oder Gefahr in Verzug ist.
Planung und ermessensgerechte Durchführung von Regelprüfungen und Nachkontrollen
Überwachung der Mängelbeseitigung durch Einrichtungen
Beratung von Bewohnerinnen, Bewohnerinnenvertretungen, Angehörigen und Betreuerninnen Beratung von Trägerinnen von stationären Einrichtungen und gleichgestellten Wohnformen Anlassbezogene bzw. Zuordnungsprüfungen von gleichgestellten Wohnformen
Was Sie mitbringen
Ausbildung
. Staatlich geprüfter Altenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpflegerin, zusätzlich: Qualifikation als Pflegedienstleitung, Einrichtungsleitung oder Qualitätsbeauftragte*r sowie eine mind. 2-jährige Erfahrung in diesem Bereich.
Erfahrung
. Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrungen auf Grundlage der Aus- und Fortbildung mit mind. 2- jähriger Erfahrung im Qualitätsmanagement und in der Implementierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der fachgerechten Pflege oder mindestens 2-jährige Erfahrung in leitender Funktion in einer stationären Pflegeeinrichtung (z. B. als Pflegedienstleitung, Wohnbereichsleitung) oder in einer Aufsichtsbehörde nach dem SbStG oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) innerhalb der letzten 5 Jahre
Fachlichkeit
. Nachweise über eine kontinuierliche Teilnahme an einschlägigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind erforderlich. Pflegeprozesskenntnisse – oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
Führerschein.
Führerschein Klasse B.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie bringen die Fähigkeit mit, Konflikte zu erkennen und die Bereitschaft, vorhandene Konflikte angemessen zu handhaben sowie Kritik sachlich zu äußern. Außerdem verfügen Sie über eine gute Kommunikationsfähigkeit.
Wo Sie wirken
Das Team der Heimaufsicht besteht aus vier Pflegesachverständigeninnen und einer Verwaltungskraft als Sachbereichsleiterin, die kollegial und engagiert zusammenarbeiten. Die Prüfung in den Einrichtungen und Wohnformen erfolgt grundsätzlich im Team oder mindestens zu zweit.
Bei der Beratung vor Ort sind Entscheidungen über die Geeignetheit vorgeschlagener Maßnahmen und über eigene Empfehlungen für Maßnahmen und Planungen zur Mängelbeseitigung erforderlich. Es besteht eine hohe Verantwortung bei der Beurteilung von Gefährdungslagen und bei der ermessensgerechten Beratung und Entscheidung über Empfehlungen und Anforderungen.
Es bestehen vielfältige Kontakte z.B. zu Bewohnerihnen von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Bewohnerinnenvertreterinnen, Betreuerinnen, Angehörigen, Trägerinnen von Einrichtungen, Einrichtungspersonal, Mitarbeiterinnen des Medizinischen Dienstes, des Sozialhilfeträgers und der Pflegeberatungsstelle.
Gut zu wissen
Die Stelle ist teilbar unter der Voraussetzung der ganztägigen Besetzung und der Arbeitsplatzteilung.
Es sind Ortstermine wahrzunehmen, deren Zugänge nicht immer barrierefrei erreichbar sind.
Interessiert? – Wir auch.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Sabine Naumann, Tel. 0431 901-2180 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Anna-Katharina Cordelair, Tel. 0431 901-2366 weiter.
Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen. Auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen. Daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen verschiedenster Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze.
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 07. Dezember 2025 die Referenznummer 08417 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
Werden Sie Teil des Teams.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
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