Fachgerechte pflegerische Versorgung unserer Patientinnen Individuelle Pflegeplanung und Dokumentation des Pflegeprozesses
Enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeut*innen Unterstützung unserer Patientinnen bei der Alltagsbewältigung Pflegeberatungen nach §37.3
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Ihr Profil
Abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft (z.B. Altenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger*in) Einfühlungsvermögen und Freude an der Arbeit mit Menschen
Teamfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten
Zuverlässigkeit und Flexibilität
Führerschein Klasse B
Deutschkenntnisse erforderlich
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Warum wir?
attraktives Gehalt
Firmenwagen zur Nutzung für den Arbeitsdienst inkl. Tankkarte wird gestellt
Eine vielfältige Perspektive in einem krisensicheren Job
Eine umfassende Einarbeitung und kontinuierliche Unterstützung durch unser Team
kurze Entscheidungswege und eine offene Kommunikationskultur
Selbstständiges und wertschätzendes Arbeiten in einem motivierten Umfeld
Arbeitszeit nach Vereinbarung für eine ausgewogene Work-Life-Balance
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge nach Tarif
angemessene Urlaubstage für Ihre Erholung
Betriebliche Altersvorsorge von überdurchschnittlichen 25%
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, um sich beruflich weiterzuentwickeln
Kostenlose Getränke am Arbeitsplatz
Firmenhandy
Arbeitskleidung
Corporate Benefits
Firmenevents
attraktive Bonusprogramme
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Über uns
In Würde alt werden – im vertrauten Zuhause
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So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen.
Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten.
Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind.
Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.
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