Abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d) oder Kinderpfleger/in (m/w/d)
oder vergleichbare Qualifikation mit Anerkennung als Fachkraft nach § 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) Bei Vorliegen einer berufsnahen Berufsausbildung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 10 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) die Bereitschaft zum Erwerb der Qualifikation zur Fachkraft
Wertschätzender, liebevoller und individueller Umgang mit den Kindern und ihren Familien
Arbeiten im Sinne der Nagolder Rahmenkonzeption zum Kinderschutz
Strukturierte Arbeitsweise und persönliches Engagement
Freude an Teamarbeit
Unser Angebot:
Übernahme der Kosten der Qualifikation gem. § 7 Abs. 2 Nr. 10 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
Unterstützung der Kinderpfleger/innen für die Qualifizierung zur Erziehertätigkeit nach § 7 Abs. 6 Nr. 2c KitaG BW
Anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben
Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten aktiv einzubringen und weiter zu entwickeln (z. B. bei Teamsitzungen und Arbeitskreisen)
Hauswirtschaftliche Kräfte und ständig stellvertretende Leitungen in fast allen Einrichtungen
Verantwortungsvolle Mitarbeit in engagiertem, offenem Team
Ein kollegiales, wertschätzendes Miteinander
Umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
Vergütung nach TVöD SuE (Erzieher/in S8a, Kinderpfleger/in S4) inkl. SuE-Zulage, Regenerations- und Umwandlungstagen
Dienstradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung nach TV-Fahrradleasing
Gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten in unseren städtischen Einrichtungen mit vielfältigem Angebot
Telefonische Auskünfte erhalten Sie von Antonietta Reisbeck, Pädagogische Fachberatung unter Tel. 07452 681-189 oder von Corina Schrag, Personalreferentin, unter Tel. 07452 681-363.
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bis zum 24. Oktober 2025.
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