Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) in der Abteilung „Ordnungs- und Sicherheitsdienst, Vollzugs- und Ermittlungsdienst, Gewerbekontrolle“ (FB 32/400) im Team „Ordnungs- und Sicherheitsdienst“ (FB 32/420 und FB 32/430) Stellen in der Funktion einer ordnungsbehördlichen Vollzugsdienstkraft (m/w/d) auf Dauer zu besetzen.
In Abhängigkeit des Einzelfalls erfolgt zunächst die teilweise Übertragung des Stellenprofils zur Erprobung im Rahmen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses für die Dauer eines Jahres. Bei erfolgreicher Erprobung erfolgt die Entfristung des Arbeitsverhältnisses und die Übertragung des Vollprofils.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet bzw. Stellenprofil informieren Sie sich gerne bei der angegebenen Kontaktperson.
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