Über uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Ihre Aufgaben
Alle Aufgaben beziehen sich auf die Unterstützung des Abteilungsleiters im Fachbereich Elektrohandwerk
Unterstützung des Abteilungsleiters im Fachbereich Elektrohandwerk in den Berufsgruppen Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik
Beratung der Fachkollegen bei der Umsetzung des Lernfeldunterrichts
Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Zusammenarbeit mit der Elektroinnung Offenbach
Zusammenarbeit und Koordination bei der Durchführung der Kammerprüfungen im Elektrohandwerk
Jährliches Feedback der Schülerinnen und Schüler einholen, analysieren und in Koordinationsgesprächen mit der/dem Abteilungsleiter/in und den zuständigen Fachkonferenzen besprechen
Unsere Anforderungen
Obligatorische, stellenbezogene Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber
Lehramt an beruflichen Schulen Fachrichtung Elektrotechnik
Unterrichtserfahrung in der Berufsschule
Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen sind erwünscht:
Ausgeprägte Planungs- und Organisationsfähigkeit, nachgewiesen z.B. durch die Leitung von Arbeitsgruppen, Ausschüssen, o.ä.
Ausgeprägte Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
Ausgeprägte Fähigkeit, die Schule in den Belangen der elektrotechnischen Berufe nach außen zu vertreten
Allgemeine Hinweise
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
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