Aufbau und Betreuung der schulischen IT Infrastruktur (Computerräume, iPads, Active Panels, WLAN Netzwerk)
Administration der schulischen IT Software (Office, iServ, div. Lern-Apps, div. Softwarepakete, UNTIS App)
Fortbildung des schulischen Personals im Bereich IT und KI
Schuljahresbegleitende, administrative Aufgaben im Bereich IT, z.B. Import von Schülerdaten, Begleitung der Zeugniserstellung, Betreuung und Wartung der schulischen iPads (Lehrer- und Schülergeräte)
Technische Pflege der Homepage
Mitarbeit in Schulentwicklungsprojekten
Unsere Anforderungen
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Die allgemeinen Erwartungen ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt für Gymnasien
Langjährige erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Erfahrungen in der Betreuung von IT Soft- und Hardware im schulischen Kontext
Sehr gute IT Kenntnisse, insbesondere in den Bereichen Untis, Schulportal, KI, Office, iServ oder vergleichbares System
Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Windows-, Android- und Apple-Systemen (iPads)
Schnittstellenkenntnisse LUSD-UNTIS, LUSD-Schulportal, LUSD-ISERV
Planungs-, Organisationskompetenz
Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
Genderkompetenz
Ausgeprägte Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
Innovationsfähigkeit und Initiative in schulischen Entwicklungsprozessen
Unsere Angebote
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Es erwartet Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes.
Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie in den Genuss des LandesTickets Hessen (zunächst bis Ende 2026). Mit diesem haben Sie nicht nur freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit, von montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Allgemeine Hinweise
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Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Hinweise gemäß Einstellungserlass
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente hochzuladen.:
Anschreiben zur Bewerbung,
Lebenslauf,
Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der anderen geforderten Qualifikationen,
Gegebenenfalls Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (siehe Hinweis 1),
Detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten,
Nachweise über weitere Berufsausbildungen, Zusatzprüfungen usw.,
Ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und
Gegebenenfalls Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (siehe Hinweis 2)
Hinweis 1: Personen, die ihre zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen – spätestens bei der Abgabe der Bewerbung – bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM), am Staatlichen Schulamt Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Anerkennung der Befähigung für ein Lehramt als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.
Hinweis 2: Lehrkräfte, die bereits als verbeamtete Lehrkräfte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn beifügen. Lehrkräfte, die in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht verbeamtet), können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.
Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
Die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
Bei selbstständigen Schulen und OStR-Verfahren: Schulleiterin bzw. Schulleiter der ausschreibenden Schulen
* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
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