Die zukünftige Oberstudienrätin bzw. der zukünftige Oberstudienrat übernimmt eine
zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung und Verankerung der Gesundheitsförderung
an unserer Schule. Ziel ist die Rezertifizierung als "Gesundheitsfördernde Schule" und
die nachhaltige Implementierung der Gesundheitserziehung in Unterricht, Schulkultur
und schulische Strukturen.
Dazu gehören insbesondere:
Unterstützung der Schulleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention
Entwicklung und Koordination eines schulinternen Gesundheits- und Präventionskonzepts, welches sowohl Lernende als auch Lehrkräfte einbezieht
Kooperation mit kirchlichen und außerschulischen Partnern, insbesondere im Rahmen der Präventionsordnung und gesundheitsbezogener Projekte
Funktion als Ansprechperson für Kollegium, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern bei Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention
Identifikation von Fort- und Weiterbildungsbedarfen im Bereich Gesundheit und Prävention
Organisation und Durchführung von schulinternen Fortbildungen und gesundheitsbezogenen Projekten (z. B. Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung)
Beratung und Unterstützung bei Planung, Organisation und Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen im Schulalltag
Integration gesundheitsfördernder Inhalte in die Workshops und Aktivitäten der Austauschfahrten im Rahmen des Erasmus+-Programms der Schule
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben- und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Unsere Anforderungen
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Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass zur Stellenbesetzung und Beförderung von in den
Privatschuldienst beurlaubten beamteten Lehrkräften vom Mai 2021.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Gymnasien mit zwei an der Ursulinenschule unterrichteten Fächern
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
hohe Beratungskompetenz
ausgeprägte Planungs- und Organisationsfähigkeit, nach Möglichkeit nachgewiesen durch Mitarbeit an schulischen Gesundheits- oder Präventionskonzepten
Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit, insbesondere im Umgang mit internen und externen Partnern (z. B. Beratungsstellen, Präventionsbeauftragte, Gesundheitsträger)
hohe soziale Kompetenz und Empathie
Genderkompetenz
Innovationsfähigkeit und Initiative vorzugsweise nachgewiesen durch Interesse und Engagement für die Weiterentwicklung einer gesunden Schulkultur und die Bereitschaft, gesundheitsfördernde Aspekte innovativ in internationale Projekte und Austauschfahrten einzubinden
Erfolgreiche Mitarbeit bei der Umsetzung schulischer Vorhaben und Projekte, vorzugsweise nachgewiesen bei der Planung, Organisation und Begleitung von
internationalen Austauschprogrammen (z. B. Erasmus+)
Interkulturelle Kompetenz sowie die Fähigkeit, internationale Kooperationen pädagogisch und organisatorisch zu gestalten
Allgemeine Hinweise
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Bewerbung von Frauen sind besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbungsschreiben müssen mir innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen zugehen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
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