Die künftige Oberstudienrätin bzw. der künftige Oberstudienrat unterstützt maßgeblich die Schulsportfachleitung in allen fachlichen, organisatorischen und pädagogischen Belangen des Schulsports. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der fachlichen und pädagogischen Weiterentwicklung des Sportunterrichts, insbesondere zur Förderung von Gesundheit und Bewegung sowie deren Profilierung im Schulleben.
Darüber hinaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der pädagogischen Leitung, insbesondere bei der Planung und Umsetzung schulischer Projekte und organisatorischer Abläufe.
Dazu gehören insbesondere:
Unterstützung der Schulsportfachleitung bei der Koordination, Organisation und Weiterentwicklung des Faches Sport
Beratung der Schulleitung und des Kollegiums in Fragen des Schulsports unter pädagogischen, medizinischen und gesundheitsfördernden Gesichtspunkten
Mitwirkung bei der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des schuleigenen Curriculums im Fach Sport auf Grundlage der geltenden Lehrpläne
Unterrichtskoordination im Fach Sport sowie Unterstützung bei der Unterrichtsverteilung und Erstellung der Kursprofile in der gymnasialen Oberstufe
Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation von Abiturprüfungen im Fach Sport
Unterstützung der Sportlehrkräfte der gymnasialen Oberstufe in fachlichen und organisatorischen Fragen
Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von schulsportlichen Veranstaltungen (z. B. Bundesjugendspiele, schulinterne Sporttage)
Unterstützung bei der Konzeption und Betreuung von Sportangeboten im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften und des Wahlpflichtunterrichts
Zusammenarbeit mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Schulsport, der Fachberatung Sport sowie den Kooperationspartnern des Schulsportzentrums
Pflege und Ausbau externer Kooperationen, insbesondere mit regionalen Sportvereinen und Partnern; speziell: Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Golfpark Gudensberg
Mitwirkung bei der Verwaltung der Sportstätten und Sportgeräte sowie bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln
Unterstützung der pädagogischen Leitung bei der Organisation und Durchführung schulischer Projekte, insbesondere der jährlichen Projektwochen
Organisation und Durchführung der Einwahlverfahren für den Freizeit- und Wahlunterricht sowie die Arbeitsgemeinschaften der Schule
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben- und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Unsere Anforderungen
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Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass zur Stellenbesetzung und Beförderung von in den Privatschuldienst beurlaubten beamteten Lehrkräften vom Mai 2021.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Gymnasien mit zwei an der Ursulinenschule unterrichteten Fächern, darunter das Fach Sport
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Ausgeprägte Beratungskompetenz und Kommunikationsfähigkeit
Planungs- und Organisationsfähigkeit, idealerweise nachgewiesen durch Mitarbeit an sportpädagogischen oder gesundheitsfördernden Schulkonzepten
Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit in der Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern
Genderkompetenz und Sensibilität für Diversität
Erfolgreiche Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule und insbesondere des Faches Sport sowie der Förderung einer bewegungsorientierten, ganzheitlichen Schulkultur
Hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen durch konstruktive Zusammenarbeit mit der pädagogischen Leitung in schulübergreifenden Projekten und Organisationsprozessen
Allgemeine Hinweise
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Bewerbung von Frauen sind besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbungsschreiben müssen mir innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen zugehen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
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