Die Aufgabe der zukünftigen Stelleninhaberin bzw. des zukünftigen Stelleninhabers
umfassen insbesondere:
Unterstützung der Schulleitung bei der Stunden- und Vertretungsplanung sowie durch Übernahme schulorganisatorischer Aufgabenbereiche
Erstellung, Pflege und Optimierung des Stundenplans unter Einsatz der Software UNTIS
Vertretungsplanung mithilfe von UNTIS (inkl. Modul "Pausenaufsicht", digitales Klassenbuch, Raumplanung)
Planung und Organisation der Unterrichtsverteilung unter Berücksichtigung schulischer, personeller und pädagogischer Rahmenbedingungen
Mitwirkung bei der Oberstufenplanung (Kurszuteilungen, Klausurenplanung, Raumorganisation, Vertretungsregelungen)
Nutzung und Pflege der Matrix-Planungssysteme zur Ressourcensteuerung und Unterrichtsverteilung
Administration und Betreuung des digitalen Klassenbuchs inkl. Schulung und Unterstützung des Kollegiums
Mitarbeit in der erweiterten Schulleitung mit koordinierender Funktion
Aktive Mitgestaltung der digitalen Schulorganisation (Einführung, Weiterentwicklung digitaler Verwaltungs- und Kommunikationsstrukturen)
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen im Bereich Stunden-/Unterrichtsplanung, Schulorganisation und Digitalisierung sowie Weitergabe des Wissens ins Kollegium
Mitwirkung an Digitalisierungskonzepten und Medienentwicklungsplan der Schule
Verantwortung für Fotografie und Videografie bei schulischen Veranstaltungen zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortung für den Schulblog (WordPress-Administration, redaktionelle Betreuung und Content-Management)
Erstellung und Bearbeitung von Presse- und Öffentlichkeitsbeiträgen (inkl. Bildbearbeitung)
Organisation und Unterstützung schulischer Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Informationsveranstaltungen, Schulfeste) sowie Koordination beteiligter Gruppen
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von
Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Unsere Anforderungen
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Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Gymnasien
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Ausgeprägte Planungs- und Organisationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen im Bereich der Stunden- und Vertretungsplanung
Hohe Team- und Kommunikationskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen in der Leitung von Fach-, Projektgruppen- und Prüfungskonferenzen
Erfolgreiche Mitarbeit bei der Umsetzung schulischer Vorhaben und Projekte, vorzugsweise nachgewiesen z. B. bei der Implementierung und Evaluation von Projekten im Kontext von Schulentwicklungsprozessen
Erfolgreiche Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule vorzugsweise nachgewiesen in der engen Zusammenarbeit mit einem Schulleitungsteam
Hohe Belastbarkeit sowie ein differenziertes und klares Rollenbewusstsein
Hohe Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
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Bewerbung von Frauen sind besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbungsschreiben müssen mir innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen zugehen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
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