… der Koordination und Verstetigung der Ehemaligenarbeit mit dem Ziel einer langfristigen Einbindung ehemaliger Schülerinnen und Schüler sowie bei der auf Schulentwicklung ausgerichteten Evaluation von Schülerbiographien.
… der Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Schule sowie mit weiteren außerschulischen (auch internationalen/englischsprachigen) Institutionen im Hinblick auf Projekte im Kontext der Ehemaligenarbeit und der Positionierung gegen Diskriminierung und Ausgrenzung.
… der technischen und inhaltlichen Gestaltung der Schulhomepage, insbesondere ausgerichtet auf die Bereiche der Ehemaligen- und Fördervereinsarbeit sowie der Positionierung gegen Diskriminierung und Ausgrenzung.
… der in die Schulgemeinde und in die Öffentlichkeit wirkenden Projektarbeit gegen Antisemitismus, Diskriminierung und Ausgrenzung politischer oder religiöser Überzeugungen.
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Unsere Anforderungen
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Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Gymnasien mit mindestens zwei an der KHS unterrichteten Fächern.
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenz im Kontext von Antisemitismusprävention und/oder Antidiskriminierungsarbeit, beispielsweise nachgewiesen durch religionspädagogische, schulische oder universitäre Projekte.
Hohe Zuverlässigkeit und Organisationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen durch die Leitung komplexer und jahrgangsübergreifender Schulprojekte und/oder im Rahmen von internationalen Austauschprogrammen.
Hohe Budget- und Kommunikationskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen im Rahmen der Organisation internationaler Schulprojekte
Hohe Motivationsfähigkeit, beispielsweise nachgewiesen durch Öffentlichkeitsarbeit oder öffentliche Darstellung schulischer Projekte.
Hohe Medienkompetenz, vorzugsweise nachgewiesen durch den sicheren technischen Umgang mit Homepage-Erstellung (CMS) sowie mit für die Öffentlichkeitsarbeit relevanten sozialen Medien.
Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
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Bewerbung von Frauen sind besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbungsschreiben müssen mir innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen zugehen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
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