Die im Folgenden dargestellten Aufgabengebiete können durch die Schulleitung der Musterschule im Rahmen von Zielvereinbarungen ggf. konkretisiert werden.
Eine Modifizierung der Aufgaben und eine Übertragung anderer Aufgaben im Rahmen dieses Dienstpostens durch die Schulleitung der Musterschule ist möglich, wenn sich schulische Erfordernissen und/oder Rahmenbedingungen ändern.
Die ausführende Person hat an der Musterschule folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Wahrnehmung der Aufgabe der Schulkoordinatorin/ des Schulkoordinators für die berufliche Orientierung (BO)
Vorbereitung und Organisation der Praktika, auch in Kooperation mit den Fachlehrkräften in Politik und Wirtschaft
Organisation und Durchführung des Berufsinformationstags in Zusammenarbeit mit Eltern
kontinuierliche Arbeit an dem BO-Curriculum
Einführung des digitalen Berufswahlpasses
Organisation von BO-Projekttagen
Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern
Pflege des regionalen schulischen Netzwerks mit Kooperationspartnern vor Ort
Pflege der Partnerschaft mit der Goethe-Universität Frankfurt (Schnuppertage in Zusammenarbeit mit der Universität)
Informationsveranstaltungen und Materialverwaltung für SuS
Pflege des Veranstaltungskalenders
Unterstützung bei der Berufsberatung und Schullaufbahnberatung
Unsere Anforderungen
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Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
Lehramt am Gymnasium mit der Fakultas Politik und Wirtschaft
Bewährung im bisherigen Statusamt
- Mehrjährige Unterrichts- und Organisationserfahrungen in unterschiedlichen Jahrgangsstufen, einschließlich der Oberstufe
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
Erfahrungen in der Koordination von Betriebspraktika in Stufe 9 und Oberstufe
mehrjährige Erfahrungen im Bereich der BO
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Elterngremien und außerschulischen Partnern
Medienkompetenz
- Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit
- Planungs- und Organisationskompetenz
Hohe Motivation und Einsatzbereitschaft zum eigenverantwortlichem Arbeiten
Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
Allgemeine Hinweise
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Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
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