Oberstudienrat/rätin bzw. Rektor/in (m/w/d) an einer Gesamtschule zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben
IGS Herder
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Ausschreibung per E-Mail teilen
Ihre Aufgaben
- Organisation und Verwaltung der Aufnahme in der inklusiven Beschulung inkl. Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Förderzentrum
Pflege der LUSD im Bereich der Vorbeugenden Maßnahmen und Ansprüche auf sonderpädagogische Förderung
Durchführung von Förderausschüssen, Organisation von notwendiger sonderpädagogischer Diagnostik für alle Jahrgänge in Abstimmung mit dem rBFZ
Pädagogische Begleitung und Verwaltung und Organisation des Schulbetriebs der Jahrgangsstufen 7 – 8
- Organisation und Verwaltung der Forder- und Förderangebote an der IGS Herder
Koordination des operativen Geschäfts sowie Weiterentwicklung im Bereich Classroom Management, Umgang mit herausforderndem Verhalten
Fortschreibung der Qualitätssicherung von Schulentwicklungsprozessen durch die Weiterentwicklung des Schulprogramms und der schulischen Konzeptarbeit auch bezüglich der Weiterentwicklung des Inklusionskonzepts der IGS Herder
Koordination der Zusammenarbeit mit den Förderschullehrkräften des rBFZ
Zusammenarbeit innerhalb der Schulleitung, mit dem Kollegium, mit Eltern, weiterem Schulpersonal und mit außerschulischen Institutionen
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Förderschule oder Haupt- und Realschule oder Gymnasium
Mehrjährige Erfahrung mit der Arbeit an einer integrierten Gesamtschule mit inklusiver Beschulung
Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht:
- Mehrjährige Unterrichts- und Organisationserfahrung an einer ganztägig arbeitenden Schule (möglichst Profil 3)
Mehrjährige Erfahrung mit sonderpädagogischer Diagnostik und Förderung
Mehrjährige Erfahrung mit der Koordination und Durchführung von Förderausschüssen
Mehrjährige Erfahrung in der Entwicklung von Konzepten für den Bereich Umgang mit herausforderndem Verhalten, hier besonders Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung
Kenntnisse in der Konzeption des Übergangs von der Grundstufe in die Sekundarstufe I im Bereich der Sonderpädagogik
Kenntnisse in den gängigen Schulverwaltungsprogrammen
- Fundierte Kenntnisse im Schul-, Verwaltungs- und Dienstrecht
- Bewährte Team- und Konfliktfähigkeit
Ausgeprägte interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
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