Hochschule für Wirtschaft und Umwelt: W 2-Professur für Kunst und Kunsttherapie
Bildung für Verantwortung - das ist die Mission der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, der sie in Lehre, Forschung und Transfer verpflichtet ist. An beiden Standorten studieren rund 5.200 junge Menschen in über 30 Studiengängen in den Bereichen Wirtschaft, Planung, Umwelt, Gesundheit, Recht und Künstlerische Therapien. Wir freuen uns auf Persönlichkeiten, die junge Menschen dafür begeistern, nachhaltig zu handeln, zukunftsfähig zu denken und die Herausforderungen der Gesellschaft als Chance zu sehen.
Im Vordergrund Ihrer Tätigkeit steht die akademische Bildung junger Menschen: Sie vermitteln Fachwissen, wecken Neugier und stillen Wissensdurst. Die Hochschule unterstützt Sie darin mit innovativen Lehrmethoden und hochschuldidaktischen Angeboten. Ihre bisherigen Erfahrungen und Kontakte sind an der HfWU willkommen. Unsere Hochschule sieht sich als Partner der regionalen Wirtschaft. Die praxisorientierte Lehre und anwendungsbezogene Forschung sind ihr Markenzeichen.
In der Fakultät Umwelt Gestaltung Therapie (FUGT) am Standort Nürtingen besetzen wir zum Wintersemester 2026/27 eine
W2-Professur für Kunst und Kunsttherapie
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit (w/m/d) mit ausgewiesener künstlerischer und kunsttherapeutischer Expertise. Sie verfügen über fundierte Fachkenntnisse, Praxiserfahrung und Kompetenzen in beiden Lehrbereichen sowie ein ausgesprochenes Interesse an künstlerischer und wissenschaftlicher Kooperation in Lehre und Forschung. Sie bringen Freude an der Arbeit in einem interdisziplinären Team mit und möchten die Zukunft der künstlerisch-therapeutischen Studiengänge unserer Hochschule aktiv mit-gestalten. Sie sind in der Lage, den Studierenden der Kunsttherapie die Kunst als Basis ihrer Disziplin lebendig, individuell und zeitgemäß zu vermitteln. Die Lehre umfasst u.a. die künstlerische Ausbildung der Studierenden sowie Theorie und Praxis der Kunsttherapie in unterschiedlichen Kontexten.
Wir möchten Sie gerne kennenlernen, wenn Sie folgende Einstellungsvoraussetzungen mitbringen (vgl. § 47 LHG-BW):
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