Die Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS) schreibt für das Jahr 2026/27 unter Haushaltsvorbehalt aus:
2 MWS-Kooperationsstellen an einer deutschen Universität (12 Monate)
1 MWS-Kooperationsstelle am Centre Marc Bloch in Berlin (24 Monate)
1 MWS-Fellowship beim Historischen Kolleg in München (12 Monate)
Die Ausschreibung richtet sich an wissenschaftliche Beschäftigte, deren Vertragsverhältnis in der Zeit bis zum 30. September 2027 endet. Die Kooperationsstellen und das MWS-Fellowship fördern die Vernetzung der Auslandsinstitute mit den Universitäten und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Mit ihrer Hilfe können Projekte, die an den Instituten angestoßen wurden, vorzugsweise in Deutschland fertig gestellt werden. Gleichzeitig wird wissenschaftlichen Beschäftigten die nahtlose Fortsetzung ihrer Tätigkeit an den Auslandsinstituten in einem neuen akademischen Umfeld ermöglicht.
Die Fellowships sollen
wissenschaftliche Arbeiten fördern, die in besonderer Weise die laufenden Forschungen der Auslandsinstitute mit der Forschung in Deutschland kombinieren,
die Auslandsinstitute mit Forschungseinrichtungen in Deutschland zum wissenschaftlichen Nutzen beider stärker vernetzen,
zur Förderung herausragender Wissenschaftlerinnen der Auslandsinstitute beitragen und
die Fortsetzung der akademischen Karriere in Deutschland fördern.
MWS-Kooperationsstellen und MWS-Fellowship
I. Leistungen
I. a) Es können zwei Kooperationsstellen für jeweils bis zu 12 Monate an einer frei gewählten deutschen Universität bzw. einer außeruniversitären Einrichtung (wie z. B. das Leibniz-Zentrum Moderner Orient o. ä.) verliehen werden. Die MWS ermöglicht die Auszahlung der zweckgebundenen Zuwendung für das Entgelt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags zwischen der gastgebenden Einrichtung mit der Wissenschaftlerin bzw. dem Wissenschaftler. Die gastgebende Einrichtung erhält zu diesem Zweck eine monatliche Pauschale, um einen sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Arbeitsvertrag zu schließen. Sie kann die Pauschale als Drittmittel ausweisen.
[1]
Die Zuwendung wird in Form eines monatlichen Postdoktorandenentgelts durch die gastgebende Einrichtung ausgezahlt. Die gastgebende Einrichtung stellt einen Arbeitsplatz zur Verfügung. [1]
Der Betrag orientiert sich an den pauschalierten Beträgen für Postdoktorand*innen der DFG im DFG-Förderprogramm Sachbeihilfe (Modul Eigene Stelle) für das Jahr, in dem die Mittel abgerufen werden. I. b) Es kann eine auf zwei Jahre angelegte Kooperationsstelle am Centre Marc Bloch (CMB) in Berlin verliehen werden. Sehr gute Französischkenntnisse werden vorausgesetzt. Das CMB stellt für die ausgewählte Person einen Arbeitsplatz und seine Infrastruktur zur Verfügung und es integriert diese in seine
Forschungsaktivitäten und -schwerpunkte
. Es unterstützt die Lehr- und Kooperationsmöglichkeiten an der Humboldt-Universität oder anderen Universitäten und Forschungseinrichtungen der Region Berlin-Brandenburg. Die Stelleninhaberinnen werden vom CMB in Anlehnung an TV-L HU E13 angestellt. Die letzte Erfahrungsstufe nach TVöD bei der MWS wird vom CMB bei der Einstellung übernommen. Die Finanzierung erfolgt paritätisch über die MWS im ersten und das CMB im zweiten Jahr. Die MWS-Kooperationsstelle am CMB kann frühestens am 1. Januar 2027 angetreten werden. I. c) In Kooperation mit dem Historischen Kolleg in München wird ein Fellowship über 12 Monate vergeben. Das Fellowship umfasst einen monatlichen steuerfreien Stipendiensatz von 4.000 Euro sowie zusätzlich einen monatlichen Mietkostenzuschuss. Die MWS-Geschäftsstelle überweist dem Historischen Kolleg die Mittel für das Stipendium. Das Historische Kolleg überweist daraus die monatlichen Stipendiensätze und den Mietkostenzuschuss auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Historischen Kolleg und der/dem Fellow. Dieser erhält beim Historischen Kolleg ein Büro mit PC-Ausstattung plus 4 SHK-Stunden pro Woche. Mit dem Fellowship verbunden ist vorbehaltlich der Genehmigung eines Lehrauftrags die Möglichkeit der Lehre am Historischen Seminar der LMU München. Das Fellowship dient dem Zweck, das aktuelle Buchprojekt, i. d. R. die Habilitationsschrift, abzuschließen.
II. Voraussetzung und Bewerbungsunterlagen
Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss ein Vertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiterin der MWS bestehen und ein mindestens zweijähriger Aufenthalt an einem Auslandsinstitut gegeben sein. Die Kooperationsstellen und das MWS-Fellowship müssen in unmittelbarem Anschluss an das Ende des Arbeitsvertrages mit der MWS angetreten werden. Das MWS-Fellowship kann erst mit dem Beginn des Kollegjahres (1. Oktober) 2026/27 am Historischen Kolleg angetreten werden.
Bewerbungen sind sowohl für ausgewählte als auch für alle oben genannten Formate möglich (in letzterem Falle werden Priorisierungen erbeten). Die Auswahlkommission entscheidet dann nach Passgenauigkeit des Antrags für das jeweilige Format. Wenn nicht ein besonderes Format ausdrücklich ausgeschlossen wird, kann sie von der angegeben Priorität abweichen.
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