Die im Jahre 1456 gegründete Universität Greifswald gehört zu den ältesten Universitäten im Ostseeraum. Über die Jahrhunderte hinweg hat sie ihren Ruf als Stätte international wirksamer Forschung und hochwertiger Lehre erworben, bewahrt und ausgebaut.
An der Universität Greifswald ist im Referat Zentrale Studienberatung, vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen im Rahmen einer Vertretung nach § 21 Abs. 1 und 2 BEEG (Vertretung einer Arbeitnehmerin für die Zeiten der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz und einer sich anschließenden Elternzeit) eine Stelle zu besetzen.
Mitarbeiter*in - Zentrale Studienberatung 25/S31
zum nächstmöglichen Zeitpunkt Vollzeit befristet bis zum 21.03.2027 Entgeltgruppe 11
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