Die Abteilung für studentische Angelegenheiten ist Teil der Zentralen Verwaltung der HAW Kiel. Unser aus derzeit 10 Personen bestehendes Team begleitet studieninteressierte Personen jeden Alters durch fast den gesamten Student Life Cycle: Mit Ausnahme des Prüfungsmanagements sind wir von der Bewerbung über die Studienplatzvergabe und die Einschreibung bis zum Ende des Studiums für unsere Studierenden da. Wir bearbeiten Bewerbungen und Anträge, beantworten Anfragen, führen die Zulassung, Immatrikulationen und Exmatrikulationen durch und helfen beim Start ins Studium.
Erteilung von allgemeinen Auskünften zum Studium
Front Office und Clearingstelle für alle Anliegen der Studienbewerberinnen und – bewerber sowie der Studierenden aller Fachbereiche außer Agrarwirtschaft
Mitarbeit in Zulassungs- und Studierendensekretariatsangelegenheiten
Betreuung der Informationswände und des PC-Terminals
Abgeschlossene Ausbildung in der Verwaltung, vorzugsweise zur/zum Verwaltungsfachangestellten, Kauffrau/-mann für Büromanagement (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung im Büro- oder Verwaltungsdienst mit Erfahrungen und Kenntnissen der vorgenannten Ausbildungen (z.B. Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung mit nachgewiesenen Verwaltungskenntnissen)
Sichere Beherrschung von MS Office sowie Bereitschaft, sich in weitere arbeitsspezifische EDV-Programme einzuarbeiten
sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C1)
Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt, Diskretion sowie gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit
Belastbarkeit und zeitliche Flexibilität in Bezug auf wechselndes Arbeitsaufkommen (Bewerbungszeit und Einschreibung)
Souveränes Arbeiten und Auftreten auch in arbeitsintensiven Phasen
Teamfähigkeit und Freude im Umgang mit Menschen werden ebenso vorausgesetzt wie Zuverlässigkeit und Organisationsgeschick. Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B2) sowie Erfahrungen im Umgang mit den Regelungen des Datenschutzes sowie der Campusmanagement-Software HISinONE (APP und STU) sind erwünscht und von Vorteil.
Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt haben, wird vor der Einstellung ein Nachweis über die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einem deutschen Abschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) benötigt. Bitte beantragen Sie diesen ggf. rechtzeitig. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.kmk.org/zeugnisbewertung.
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