Am 1. Januar 2025 wurde die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen (DHSN) umgewandelt. Damit verbunden sind neue Chancen für Studierende, Mitarbeitende, Praxispartner und die gesamte Region. Als staatliche Einrichtung ist die DHSN mit ihren sieben Studienakademien fest in Sachsen verwurzelt und führt Studierende in dreijährigen praxisintegrierten Studiengängen zu akademischen Abschlüssen. Aktuell sind etwa 4.300 Studierende an der DHSN immatrikuliert. Sie absolvieren die wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitte an den Staatlichen Studienakademien und die praktischen Studienabschnitte bei einem anerkannten Praxispartner. Perspektivisch wird die DHSN auch Masterstudiengänge anbieten und den Bereich der kooperativen Forschung ausbauen.
In der Verwaltung der DHSN in Dresden ist
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
folgende Stelle zu besetzen:
Mitarbeiter/in Hochschulverwaltung, Bereich Personal (m/w/d)
befristet für 2 Jahre gemäß TzBfG, Vollzeit, Vergütung nach TV-L Entgeltgruppe 6
Aufgabenprofil
Bearbeiten von Vorgängen nach dem Sächsischen Reisekostengesetz
Unterstützung bei Stellenbesetzungsverfahren
allgemeine Verwaltungs- und Sekretariatsaufgaben
Mitwirkung bei Eintragungen in das Personalverwaltungssystem
Unterstützung bei der Digitalisierung des Personalwesens
Mitwirkung bei der Erstellung von Statistiken
Einstellungsvoraussetzungen
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder vergleichbarer Abschluss
mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise in der (öffentlichen) Verwaltung
sichere PC-Kenntnisse v.a. im Umgang mit MS-Office-Anwendungen sowie Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in weitere notwendige Softwareprodukte
wünschenswert sind Erfahrungen im Einsatz mit der Personalsoftware HIS-SVA
Darüber hinaus erwarten wir
eine selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
sehr gute kommunikative und organisatorische Fähigkeiten
freundliches und sicheres Auftreten sowie ausgeprägte Teamfähigkeit
Bereitschaft zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit entsprechend der dienstlichen Erfordernisse und im Rahmen der tariflichen sowie dienstlichen Arbeitszeitregelungen
Fahrerlaubnisklasse B und die Bereitschaft zu Dienstreisen zur Erfüllung standortübergreifen-der Arbeitsaufgaben innerhalb der Dualen Hochschule Sachsen
Wir bieten Ihnen
Mitarbeit in einem kompetenten Team mit wertschätzender Arbeitsatmosphäre
ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit mit allen Vorteilen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
30 Tage Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Arbeitswoche sowie Jahressonderzahlung gem. § 20 TV-L
zusätzliche tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung (VBL) und Jobticket
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Der Arbeitsort ist
Dresden
. Die befristete Einstellung erfolgt vorzugsweise in Vollzeit (Teilzeit mit mindestens 80% möglich) gemäß den Regelungen des § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in der jeweils geltenden Fassung. Eine längerfristige Perspektive an der DHSN wird angestrebt.
Die DHSN schätzt die Vielfalt ihrer Mitarbeitenden und setzt sich für Chancengerechtigkeit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion. Bewerbungen schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten um einen entsprechenden Nachweis in Ihrer Bewerbung.
Sind Sie interessiert und überzeugt, dass Sie über die genannten Voraussetzungen verfügen?
Dann richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse)
bis zum 11.01.2026
unter Angabe des Kennzeichens
DHSN-V-09-2025
vorzugsweise per E-Mail an:
personal@dhsn.de
Bitte übermitteln Sie Ihre Bewerbung
in einer zusammengefügten PDF-Datei
(bis max. 10 MB) mit dem Dateinamen
DHSN-V-09-2025-Nachname-Vorname.pdf
Hinweise zur Bewerbung
Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen oder gestanden haben, nicht berücksichtigt werden.
Eine entsprechende Erklärung, dass bisher kein Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen besteht bzw. bestanden hat, ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Verspätete, unvollständige oder nicht formgerecht eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Danach werden die Unterlagen nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet. Im Zusammen-hang mit Ihrer Bewerbung anfallende Kosten können nicht erstattet werden.
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