Öffnen, Kennzeichnen, Zuordnen und Weiterleiten der Eingangspost entsprechend der Zuständigkeit
Umwandlung von Papierpost in Dateiform (Scannen)
Zuordnung, Weiterleitung von Telefaxen (auch elektronisch) und E-Mails
Weiterleitung von elektronischen Daten
Transport von Posteingängen und – ausgängen mit Hilfe eines Transportwagens in vorhandene Postverteilräume
Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen Bewegung von größeren Mengen an Eingangspost
Bearbeitung und Aufbereitung / Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Post-Dienstleister
Hauslogistik, z.B. Vorbereitung des Sitzungssaals für Veranstaltungen, Mithilfe bei hausinternen Umzügen, Unterstützung der Hausmeister bei Möbeltransporten, Unterstützung des Schließdienstes
Nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung
PC-Grundkenntnisse (wie z.B. MS Office)
Führerschein der Klasse B (mit Befähigung für PKW mit Schaltgetriebe)
Schnelle Auffassungsgabe
Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und absolute Zuverlässigkeit
Motivation und Lernbereitschaft
Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit gegenüber Kolleginnen und Kollegen und Publikum
Besonders wichtig:
Weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenhändig ausgeführt werden können (Kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten z. T. über 15 kg, Treppen und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über Kopf, Knien, Bücken, hinreichendes Seh- und Hörvermögen, Staubverträglichkeit).
Die
Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten
und kann im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit abgeleistet werden. Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag im Rahmen zwischen 06:30 Uhr und 18:30 Uhr. Dabei liegt der Schwerpunkt jedoch im Vormittagsbereich.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetztes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stelle ist auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Entgelt richtet sich nach der
Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
. Eine spätere Weiterentwicklung in eine höhere Entgeltgruppe ist nicht ausgeschlossen.
Für Rückfragen
stehen Ihnen
Frau Bastiaansen
unter der Telefonnummer 02232/703-2740 oder
Frau Sistig
unter der Telefonnummer 02232/703-2966 gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben,
bewerben Sie sich bitte bis zum 19.01.2026
ausschließlich online
unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535158
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
Arbeitszeugnisse
Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
Kopie des Führerscheins
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren:
Dem Finanzamt Brühl ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Brühl
Kölnstr. 104
50321 Brühl
Tel: 022232/703 0
E-Mail: Service@FA-5224.fin-nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Brühl erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Brühl
Kölnstr. 104
50321 Brühl
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA224@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Brühl (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist.
Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).
Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de .
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