Klinik für Augenheilkunde - Anmeldung in der Ambulanz
STELLENART
Nichtwissenschaftliche Stelle
STELLEN-ID
13098
EINTRITT
Nächstmöglicher Zeitpunkt
UMFANG
Vollzeit; 38,5 Std.
VERTRAGSART
Befristet
BEFRISTUNG
25.06.2026 - eine Verlängerung wird angestrebt; Vertretungsregelung gem. §14 Abs. 1 TzBfG
VERGÜTUNG
EG 5 TV-L
Ihre Aufgaben
Patientenannahme
Terminvergaben
Postbearbeitung
Sprechstundenvorbereitung
Telefondienst
E-Mail-Bearbeitung
Zuführung von Patientenunterlagen zur Digitalisierung
Ihr Profil
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als medizinische/r Fachangestellte/r
Berufserfahrung im Fachbereich ist wünschenswert
Belastbarkeit und Flexibilität
Eigenverantwortliches, selbstständiges und kooperatives Arbeiten
Zuverlässigkeit und ein offener Kommunikationsstil
Teamfähigkeit, freundliches Auftreten sowie Freude am Patientenkontakt
Freuen Sie sich auf
Einen
sicheren Arbeitsplatz
im öffentlichen Dienst des Landes NRW
Faire Bezahlung
nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
30 Tage Urlaub
im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
Interdisziplinäres Arbeiten
mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen
Arbeiten mit
moderner Ausstattung
und zertifizierten Qualitätsstandards
Familienfreundliche Unternehmenskult
u
r
, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch die Abteilung für Familie & Gesundheit in allen Lebenslagen
Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
Gesundheitsmanagement
, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
* Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.
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