Medizinischen Fachangestellte/n (m/w/d) oder Arzthelfer/in (m/w/d).
Das Klinikum Idar-Oberstein ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit einem weit über die Grenzen der Stadt und des Kreises hinausgehenden Einzugsgebiet. Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfügt das Klinikum über 527 Betten und 35 tagesklinische Plätze, 17 Fachabteilungen und 2 Institute.
Darauf können Sie sich freuen
Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
Das kommt auf Sie zu
Empfang und Aufnahme von Patienten im Bereich der Ambulanz
Assistenz bei diversen kinderärztlichen Tätigkeiten (z.B. Blutentnahmen, Impfungen, körperliche Untersuchungen,…)
Erfassen von Patientendaten und Vorbereitung der ärztlichen Anamnese
Unterstützung der vor- und nachbereitenden Tätigkeiten in Verbindung mit der Patientenbehandlung
Erstellung von Arztbriefen, Befunden und Gutachten
Koordination und Terminvergabe für stationäre Aufnahmen
Anforderung von Befunden von vor- bzw. Übermittlung von Befunden an nachgelagerte Stellen der Heilbehandlung
Unterstützung bei allgemeinen Sekretariatsarbeiten für den Chefarzt
Das bringen Sie mit
Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten (m/w/d) oder Arzthelfer/in (m/w/d)
Gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Produkte, weiterführende EDV-Kenntnisse, z.B. in der Krankenhaussoftware ORBIS sind wünschenswert
Sicherer Umgang mit der medizinischen Fachterminologie
Sorgfältige, zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
Teamfähigkeit, Organisationstalent und sicheres, freundliches Auftreten
Motivation und Flexibilität
Das ist wichtig für Sie
Die Einstellung erfolgt zum 1. März 2026
Die Arbeitszeit beträgt 19,25 Std./Woche
Die Position ist zunächst befristet
Vorab beantworten gerne Ihre Fragen: Sven Nipken, Chefarzt Kinderklinik, Telefon +49(0)6781/66-1570
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind: Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Das sind wir
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.
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