Die Landwirtschaftskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich als unabhängige Dienstleisterin für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Fischerei und den ländlichen Raum in Schleswig-Holstein versteht. Ihre Fachkompetenz bietet sie Vereinen und Verbänden im Agrarbereich zum Nutzen ihrer Mitglieder und den politischen Institutionen als Grundlage für Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse an.
Verbraucherschutz, Umweltschutz und Produktqualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind der Kammer ein besonderes Anliegen. Ihre Stärke ist breites Expertenwissen. Dieses Wissen bildet das Fundament für die Erarbeitung ganzheitlicher, effektiver und nachhaltiger Lösungen.
Der Pflanzenschutzdienst bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist zum einen für die Durchführung der hoheitlichen Aufgaben u.a. in den Bereichen Pflanzengesundheit, Phytopathologische Diagnostik, Genehmigungen, Kontrollen und Sachkunde in Schleswig-Holstein, andererseits aber auch für Grundsatzfragen, das Versuchswesen, die Schaderregerüberwachung, die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes verantwortlich.
Aufgabe der Pflanzengesundheit ist es, die Einschleppung und Ausbreitung von Quarantäneschadorganismen möglichst zu verhindern und ggf. Maßnahmen zur Eindämmung zu ergreifen. Wer Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder sonstige Gegenstände aus einem Drittland in das Gebiet der EU verbringt oder in Drittländer exportiert, ist verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen des internationalen Handels im Hinblick auf Quarantäneschadorganismen zu befolgen. Die Pflanzengesundheit kontrolliert daher die Import- und Exportsendungen und führt zudem Monitoringprogramme zur Kontrolle über das Auftreten von Quarantäneschadorganismen durch.
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