Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Studienkolleg Mittelhessen, ist im Rahmen einer Vertretung zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis 31.05.2028 eine Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als
Lehrkraft für besondere Aufgaben für Deutsch als Fremdsprache (DaF)
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Ihre Aufgaben:
Unterrichtung von Deutsch als Fremdsprache in den Schwerpunktkursen des Studienkollegs sowie Abnahme von Prüfungen
Mitarbeit bei der Erstellung von zentralen Prüfungen der Schwerpunktkurse (Semesterklausuren, Feststellungsprüfungen, Zwischen- und Endklausuren)
Beteiligung an der curricularen Weiterentwicklung des Studienkollegs im Bereich Deutsch als Fremdsprache
Ihr Profil:
abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Staatsexamen oder vergleichbar) möglichst in Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder in Deutsch
langjährige Unterrichtserfahrungen im Fach Deutsch als Fremdsprache in der Studienvorbereitungsphase
ausgesprägte Erfahrungen in der Erstellung und Abnahme von DaF-Prüfungen (möglichst Feststellungsprüfungen)
interkulturelle Kompetenzen
Eigeninitiative und Interesse an Innovation sowie ein sehr hohes Maß an Teamfähigkeit
Wir bieten:
ein interessantes und breites Arbeitsspektrum
Fortbildungsmöglichkeiten
kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)
Kontakt für weitere Informationen Gerd Fennefrohn
+49 6421-28 26270
gerd.fennefrohn@uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 04.01.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.
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