Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um einen zweijährigen Einsatz im Rahmen der "Mobilen Vertretungsreserve" für den HR-Bereich bei kurz- und mittelfristigem Unterrichtsausfall an Haupt- und Realschulen im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg jeweils im regionalen Bezug zur Stammschule.
Danach erfolgt bei Bewährung die Übernahme in den Regelunterricht.
Um die Funktionsfähigkeit der mobilen Vertretungsreserve gewährleisten zu können, ist ein vorzeitiges Ausscheiden nicht möglich.
Erwartet werden Mobilität, Flexibilität und Anpassungsbereitschaft bei ständig wechselndem Einsatz in allen Jahrgangsstufen an mehreren Haupt- und Realschulen, z.T. auch in der Erteilung von fachfremden Unterricht.
Unsere Anforderungen
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Vorausgesetzt wird:
Lehramt an Haupt- und Realschulen mit den Fächern Sport und Mathematik
Unterrichtserfahrung an einer Kooperativen Gesamtschule
Erwünscht sind:
Mobilität, Flexibilität und Anpassungsbereitschaft an schulische Voraussetzungen bei kontinuierlichem Einsatz in den Jahrgangsstufen einer Kooperativen Gesamtschule
Erfahrungen in der Jugendhilfe, insbesondere in der Begleitung von Jugendlichen in herausfordernden Lebenssituationen (z.B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)
Qualifikation im Rettungsschwimmen
Lehrbefähigung im Trampolinturnen sowie Qualifikation im Klettern (Toprope) zur Leitung schulischer Arbeitsgemeinschaften
Allgemeine Hinweise
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Hinweise zum schulbezogenen Einstellungsverfahren gemäß Einstellungserlass
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente hochzuladen.:
Bewerbungsanschreiben,
Lebenslauf,
Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der geforderten Qualifikation/en (siehe Hinweis 1),
Ggf. Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (siehe Hinweis 2),
Detaillierter Nachweis über bisherige berufliche Tätigkeiten,
Nachweise über weitere Berufsausbildungen, Zusatzprüfungen usw.,
Ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und
Ggf. Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (siehe Hinweis 3)
Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Hinweis 1: Bei Annahme eines Einstellungsangebotes sind papiergebundene beglaubigte Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen beim Staatlichen Schulamt nachzureichen.
Hinweis 2: Personen, die ihre zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen – spätestens bei der Abgabe der Bewerbung – bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM), am Staatlichen Schulamt Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung Ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Anerkennung der Befähigung für ein Lehramt als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung – bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (Prüfungsstelle Marburg) unter Vorlage beglaubigter Kopien der relevanten Unterlagen die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Befähigung zu beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Gleichstellung oder Anerkennung der Befähigung als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.
Hinweis 3: Lehrkräfte, die bereits als Beamte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung Ihres Dienstherrn beifügen. Lehrkräfte, die in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht verbeamtet), können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
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