Im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport arbeiten mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabenbereichen, die auf 7 Abteilungen aufgeteilt sind. Neben der allgemeinen Abteilung 1, die sich mit Fragen der inneren Organisation, der Personalverwaltung und rechtlichen Grundsatzfragen befasst, gibt es weitere sechs Fachabteilungen: die Abteilung für Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht (Abteilung 2), die Kommunalabteilung (Abteilung 3), die Polizeiabteilung (Abteilung 4), die Abteilung 5 für Bauen und Wohnen, die Abteilung 6 für Landesplanung sowie die Abteilung 7, die für den Verfassungsschutz zuständig ist.
Die Allgemeine Fahrbereitschaft ist in der allgemeinen Abteilung IV 1 angesiedelt und zentral für den Dienstreiseverkehr der obersten Landesbehörden zuständig.
Durchführung von Fahraufträgen und Bereitschaftsdiensten,
Vertretung der ständigen persönlichen Fahrerinnen und Fahrer der Mitglieder der Landesregierung,
Überprüfung der Fahrzeuge nach Gesichtspunkten der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie
Wartung und Pflege der Fahrzeuge.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
eine abgeschlossene Ausbildung als Kraftfahrzeugmechatroniker/-in oder als Berufskraftfahrer/-in oder einer gleichwertigen abgeschlossenen Berufsausbildung in einem metallverarbeitenden Beruf,
Führerschein Klasse B (eine Fahrerlaubnis auf Probe erfüllt die Anforderungen nicht)
langjährige Berufspraxis im Bereich der Personenbeförderung (mindestens drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre; die berufsmäßige Fahrleistung in den vergangenen fünf Jahren ist in der Bewerbung anzugeben),
Aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
Wohnsitz im Einzugsbereich der Landeshauptstadt Kiel, so dass unter jahreszeitüblichen Witterungsbedingungen gewährleistet ist, dass die Fahrbereitschaft des Ministeriums innerhalb von 30 Minuten zu jeder Tageszeit erreicht werden kann.
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
sicherer und für den Fahrgast angenehmen Fahrstil (eine entsprechende Fahrprobe wird vor der Einstellung durchgeführt),
ausgeprägte Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und Flexibilität,
gute Umgangsformen und ein gepflegtes Erscheinungsbild,
uneingeschränkte körperliche Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen, auch in hohen Belastungssituationen (vor der Einstellung wird eine betriebsärztliche Untersuchung durchgeführt),
hohes Maß an Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit (es handelt sich um eine besondere Vertrauensposition),
Bereitschaft die Fahrdienste auch unregelmäßig und teilweise auch an Wochenenden und an Feiertagen zu leisten,
Bereitschaft im Regelfall eine Arbeitszeit von mehr als 244 bis zu 288 Stunden monatlich zu leisten.
Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach den Vorschriften über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftfahrer (Pkw-Fahrer-TV-L) auf Basis der Entgeltgruppe 4 der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (EGO TV-L).
Durch die Vereinbarung einer Verlängerung der Arbeitszeit und Verkürzung der Ruhezeit im Rahmen der so genannten „Opt-out-Regelung“ des Arbeitszeitgesetzes kann ein Pauschalentgelt bis zur Pauschalgruppe IV des Pkw-Fahrer-TV-L erreicht werden.
Darüber hinaus bieten wir:
eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe
Zeitzuschläge nach den Regelungen des TV-L für die Inanspruchnahme an Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen bzw. Heiligabend und Silvester, in der Nacht und an Samstagen
ein kollegiales Arbeitsklima
ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
30 Tage Urlaub im Jahr
ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
* eine gute Anbindung an den ÖPNV
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