Beratung und Unterstützung von Trägern, Institutionen und Vereinen zu Themen des präventiven Kinderschutzes
Unterstützung bei der Erstellung von Kinderschutzkonzepten und Prüfung deren Umsetzung/Einhaltung
Abschließen von Kooperationsvereinbarungen nach § 8a Abs. 4 und Abs. 5 und § 72 a SGB VIII sowie Abschließen von Kooperationsvereinbarungen gem. § 8b SGB VIII sowie § 4 KKG
Prüfung der Umsetzung von Qualitätsstandards des Kinderschutzes in der Landeshauptstadt Schwerin im Rahmen der v.g. Kooperationsvereinbarungen
Unterstützende Mitwirkung im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadtverwaltung Schwerin bei der Betrachtung von institutionellen Kinderschutzfällen
Beratung zwecks Weiterentwicklung der Prozessabläufe zur Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdungen im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadtverwaltung Schwerin
Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungen zu Kinderschutzthemen, u.a. zertifizierte Fortbildung zur Fachkraft Kinderschutz in der Landeshauptstadt Schwerin,
Installierung und Führung eines Arbeitskreises; Organisation von Fachtagungen und weiteren Fortbildungen
Netzwerkarbeit im Kinderschutz mit aktiver Teilnahme an Arbeitskreisen
Profil
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Erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Sozialen Arbeit
Erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz
mehrjährige Erfahrungen im Kinderschutz
Kenntnisse zur Trägerlandschaft in der Landeshauptstadt Schwerin
Erfahrungen und Befähigungen für die Durchführung konzeptioneller Arbeit
Hohes Maß an Kommunikationsbefähigung in mündlicher und schriftlicher Form sowie Erfahrung in der Moderation komplexer Abstimmungsprozesse zwischen Jugendamt, freien Trägern und weiteren Institutionen
Sicherer Umgang mit rechtlichen Vorgaben zu Schutzkonzepten, Datenschutz und Dokumentationspflichten
* Fundierte Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht (insbesondere §§ 8a, 8b, 72 a SGB VIII) sowie dem Gesetz zur Stärkung der Kooperation im Kinderschutz
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