Das Bundessprachenamt (BSprA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und damit der Dienstleister für den fremdsprachlichen Bedarf der Bundeswehr. Außerdem ist das Bundessprachenamt im Rahmen der Sprachausbildung für alle Bundesressorts zuständig und leistet für andere Bundesressorts Amtshilfe auf dem Gebiet des Sprachmittlerwesens.
Sie dolmetschen konsekutiv bzw. simultan aus dem Russischen ins Deutsche und umgekehrt.
Sie übersetzen schwierige Texte in den Sprachrichtungen Russisch-Deutsch und Deutsch-Russisch in Restauslastung.
Sie sind bereit, regelmäßig Dienstreisen im In- und Ausland zu unternehmen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
Sie werden zunächst in ein auf zwei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Ziel der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E 13 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
Sie verfügen über eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung als Konferenzdolmetscherin / Konferenzdolmetscher (m/w/d) in den Sprachrichtungen Russisch-Deutsch und Deutsch-Russisch oder über eine mindestens dreijährige gleichwertige Berufserfahrung.
Sie durchlaufen nach erfolgter Bewerbung erfolgreich das fachliche Auswahlverfahren des Bundessprachenamtes für Übersetzerinnen / Übersetzer (m/w/d) in den Sprachrichtungen Russisch-Deutsch und Deutsch-Russisch.
Sie durchlaufen nach erfolgter Bewerbung erfolgreich das fachliche Auswahlverfahren für Konferenzdolmetschen im Sprachendienst Geschäftsbereich BMVg in den Sprachrichtungen Russisch-Deutsch und Deutsch-Russisch.
Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Sie stimmen zu, an einer Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen. Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
ERWÜNSCHT
Sie haben Erfahrung im Bereich des computerunterstützten sowie des neuronalen maschinellen Übersetzens und verfügen über gute Kenntnisse der MS-Office-Anwendungen.
Sie verfügen über Kenntnisse der Aufgaben und Organisation der Bundeswehr.
Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
Zur Wahrnehmung der regelmäßigen Dienstreisen im In- und Ausland ist es erforderlich, den für die jeweiligen Dienstreisen erforderlichen Impfstatus zu erlangen.
Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
BEWERBUNG & KONTAKT
Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal unter https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de und betätigen Sie den Button "Karriere starten" unten rechts. Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion bis spätestens 20.10.2025 in Ihr Bewerbungsprofil hoch.
Ihre Bewerbung umfasst:
Anschreiben
Lebenslauf (tabellarisch)
Zeugnisse
und sofern vorhanden:
Gegebenenfalls senden Sie uns bitte eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch unter Angabe des Referenzcodes an die E-Mail-Adresse BSprAZA1.2@bundeswehr.org zu.
Zusätzlich erforderlich:
Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Bundessprachenamt
Referat SMD 1
02233-593 5184 (Frau Arend )
02233-593 5294 (Herr Frank)
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